Kurz erklärt #2: Entschädigung fordern, obwohl die Airline bereits abgelehnt hat
Montag, 16. Juli 2018
Manchmal klappt nicht alles wie geplant und besonders während einer Reise stellt uns dies schnell vor Herausforderungen. Doch auch Passagiere haben Rechte und müssen mir Respekt behandelt werden – deshalb sind wir für Sie da! In dieser Serie beantworten unsere Experten unkompliziert Ihre Fragen zu den Fluggastrechten! So bietet sich auch eine gute Gelegenheit, unser internationales Team kennenzulernen.
Frage: Hey Flug-Verspaetet.de, ich hatte kürzlich eine Verspätung mit Ryanair. Ich habe bei der Fluggesellschaft schon einen Antrag auf Entschädigung gestellt, aber dieser wurde mit der Begründung abgelehnt, dass die Verspätung auf einen außergewöhnlichen Umstand zurückzuführen sei. Kann ich den Fall trotzdem noch bei Flug-Verspaetet.de einreichen?
Austin Rogge, Claims Specialist (England): Gute Neuigkeiten! Sie können Ihren Antrag immer noch bei uns einzureichen. Die Fluggesellschaften lehnen die Forderung nach Entschädigung der meisten Passagiere leider routinemäßig ab. Grade bei Ryanair kommt dies sehr häufig vor! Die Begründung der Airlines ist dabei häufig wie in Ihrem Fall, nämlich dass die Flugverspätung auf einen "außergewöhnlichen Umstand" zurückzuführen sei. Dies kann ein Versuch sein, Sie davon abzuhalten, die Ihnen zustehende Entschädigung wirklich einzufordern.
Nachdem Sie Ihren Fall bei uns eingereicht haben, werde ich oder ein anderer Claims Specialist prüfen, ob die Argumente der Fluggesellschaft stimmig sind und welche Möglichkeiten es noch gibt. In einigen Fällen können wir sogar einige Schritte, die wir normalerweise durchführen, überspringen. So stellen wir sicher, dass der Fall so schnell wie möglich zum Abschluss gebracht wird und Sie Ihr Geld erhalten. In Ihrem persönlichen Kundenaccount können Sie sich jederzeit über den Fortschritt Ihrer Forderung informieren und sehen welche Schritte wir bis dahin für Sie durchgeführt haben.
Beste Wünsche, Austin von Flug-Verspaetet.de
Entschädigung risikolos einfordern
Flug-Verspaetet.de setzt sich auch für Sie ein und fordert die Entschädigung für Ihre Flugverspätung oder Flugausfall bei der Airline ein. Dabei handeln wir nach dem Motto „Kein Erfolg, keine Kosten“. Nur im Erfolgsfall erhalten wir eine Provision von 25 % (zzgl. MwSt.) auf den durchgesetzten Betrag. Prüfen Sie jetzt kostenlos und unverbindlich, wie viel Entschädigung Ihnen zusteht.
Fluggastrechte kurz erklärt
Sie haben auch eine Frage? Schreiben Sie uns an info@flug-verspaetet.de oder schauen Sie nach, welche Antworten wir bisher gegeben haben:
- Kurz erklärt #1: Entschädigung trotz Verpflegung und/oder Hotel
- Kurz erklärt #2: Entschädigung fordern, obwohl die Airline bereits abgelehnt hat
- Kurz erklärt #3: Einen Fall in einer anderen Sprache einreichen
- Kurz erklärt #4: Flug verspätet und Zug verpasst
- Kurz erklärt #5: Entschädigung trotz früherem Ersatzflug
- Kurz erklärt #6: Beförderung verweigert, obwohl das Flugzeug noch da war
- Kurz erklärt #7: Entschädigung fordern ohne Unterlagen?
- Kurz erklärt #8: Verspätung unter 1 Stunde, aber Anschlussflug verpasst
- Kurz erklärt #9: Müssen alle Fluggesellschaften Entschädigung zahlen?
- Kurz erklärt #10: Nur 300 statt 600 Euro Entschädigung erhalten
- Kurz erklärt #11: Entschädigung für Tochter und Sohn?
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