Kurz erklärt #10: Nur 300 statt 600 Euro Entschädigung erhalten
Montag, 10. September 2018
Manchmal klappt nicht alles wie geplant und besonders während einer Reise stellt uns dies schnell vor Herausforderungen. Doch auch Passagiere haben Rechte und müssen mit Respekt behandelt werden – deshalb sind wir für Sie da! In dieser Serie beantworten unsere Experten unkompliziert Ihre Fragen zu den Fluggastrechten.
Frage: Hallo Flug-Verspaetet.de. Ihr habt meinen Anspruch auf Entschädigung durchgesetzt, danke dafür. Allerdings hat die Airline statt 600 Euro nur 300 Euro Entschädigung gezahlt, obwohl die Flugstrecke von Frankfurt nach New York mehr als 3.500 Kilometer betrug. Ist das denn erlaubt?
Zussanna, Claims Specialist (England): Guten Tag! In manchen Situationen ist dies durchaus erlaubt, auch wenn die europäische Fluggastrechteverordnung, besagt dass bei einer Verspätung auf nicht ausschließlich "innergemeinschaftlichen" Flügen ab einer Distanz von 3.500 km insgesamt 600 Euro gezahlt werden muss. Die Grenze, dass ein Entschädigungsanspruch ab einer Verspätung von 3 Stunden besteht, wurde allerdings erst durch ein Gerichtsurteil festgelegt.
Deshalb gelten auch die Einschränkungen, die sich in Artikel 7 Absatz 2 finden. Dieser besagt, vereinfacht ausgedrückt, dass das "ausführende Luftfahrtunternehmen" bei interkontinentalen Flügen mit einer Flugdistanz von mindestens 3.500 km die Entschädigung um 50 % kürzen kann, wenn die Verspätung nicht mehr als 4 Stunden beträgt.
Demnach ist es also rechtens, wenn die Fluggesellschaft nur 300 statt 600 Euro Entschädigung zahlt. Wichtig: Bei der Bestimmung, wie lange eine Flugverspätung war, zählt immer der Zeitpunkt, an dem Passagiere das Flugzeug verlassen können, also der Zeitpunkt, an dem die Türen geöffnet wurden. Landet das Flugzeug also mit einer Verspätung von beispielsweise 3:55 Stunden, aber steht noch 20 Minuten auf dem Rollfeld, ohne dass Sie das Flugzeit verlassen können, so haben Sie einen Anspruch auf 600 Euro Entschädigung. Sollten Sie sich in einer solchen Situation befinden, ist es wichtig, dies zu dokumentieren oder zumindest mit Mitreisenden die Kontaktdaten auszutauschen, um später Zeugen benennen zu können.
600 Euro Entschädigung für Verspätung oder Flugausfall auf Langstreckenflug
Nicht nur auf einem Langstreckenflug haben Sie bei einer Verspätung einen Anspruch auf Entschädigung. Auch bei anderen Flügen, die unter die Verordnung fallen, haben sie ein Recht auf Entschädigung. Das sind u.a. alle Flüge, die von einem EU-Mitgliedsstaat starten. Bei einer Flugstrecke bis 1.500 km stehen Ihnen 250 Euro zu, zwischen 1.501 und 3.500 km sind es sogar 400 Euro!
Möchsten Sie herausfinden, wie viel Sie bekommen können? Nutzen Sie jetzt unseren kostenlosen Entschädigungsrechner:
Flug-Verspaetet.de setzt die Entschädigung für Sie bei der Airline durch. Dabei arbeiten wir nach dem Motto "Kein Erfolg, keine Kosten". Das bedeutet, dass wir nur im Erfolgsfall eine Provision von 25 % (zzgl. MwSt.) auf den durchgesetzten Betrag erheben - ansonsten ist der Service für Sie kostenlos!
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Fluggastrechte kurz erklärt
Sie haben auch eine Frage? Schreiben Sie uns an info@flug-verspaetet.de oder schauen Sie nach, welche Antworten wir bisher gegeben haben:
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