Brexit: Was passiert mit meinem Flug?
Dienstag, 22. Oktober 2019
Nachdem der britische Premierminister Boris Johnson um eine Verlängerung bis zum Austrittstermin des Vereinigten Königreichs aus der EU bis zum 31. Januar 2020 bitten musste, herrscht nach wie vor Unsicherheit bei mehreren Fluggesellschaften. Wie in vielen anderen Branchen weiß niemand genau, was mit dem Luftverkehr zwischen der EU und Großbritannien im Falle eines No-Deal Brexits passieren wird. Mit der Aussicht, dass der Brexit nicht nur britische Fluggesellschaften, sondern auch die größten Airlines Europas - Ryanair, Iberia, Vueling und Lufthansa - schädigt, stellt sich dann die Frage: Was sind die möglichen Risiken oder Folgen für die Fluggesellschaften, die Passagiere und den Flugverkehr im Allgemeinen?
Wie wird sich der Brexit auf die Fluggesellschaften auswirken?
Im schlimmsten Fall könnte es zu einem völligen Stopp des Flugverkehrs zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union kommen. Dieses Szenario ist jedoch höchst unwahrscheinlich. Die Europäische Kommission hat bereits Maßnahmen beschlossen, die es ermöglichen, dass Flüge zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich nach dem Datum eines eventuellen Brexits neun Monate lang weiter durchgeführt werden können. Dies gilt auch im Falle eines No-Deal Austritts. Diese Regelungen würden jedoch nur für Direktflüge gelten, die ausschließlich zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich durchgeführt werden, Punkt-zu-Punkt-Flüge, wie sie genannt werden. Damit bleiben Flüge zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich, die von Nicht-EU-Luftfahrtunternehmen ohne Garantie durchgeführt werden, sowie lokale Flüge im Vereinigten Königreich, die von nicht-britischen Luftfahrtunternehmen durchgeführt werden.
Das Vereinigte Königreich müsste zudem mit jedem Mitgliedstaat der EU Vereinbarungen treffen, damit europäische Airlines weiterhin auf britischem Boden landen können. Umgekehrt dürften britische Fluggesellschaften den Luftraum jedes Mitgliedstaats nutzen. All dies müsste vor Ablauf der von der Europäischen Kommission festgelegten Frist von neun Monaten vereinbart werden.
Obwohl British Airways keine innereuropäischen Flüge anbietet, hat die Muttergesellschaft IAG (International Airlines Group) ihren Sitz in London und besitzt außerdem die Fluggesellschaften Iberia, Aer Lingus, Level und Vueling. Dies könnte nach dem Brexit aufgrund der Lage des Hauptsitzes und der Eigentümerstruktur viele Probleme verursachen.
Werden Flüge aufgrund des Brexits gestrichen?
Wie bereits erwähnt, sind Flüge zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich mindestens neun Monate nach einem eventuellen Brexit geschützt. Darüber hinaus sind britische Fluggesellschaften durch ein Abkommen geschützt, das bereits von den USA und dem Vereinigten Königreich unterzeichnet wurde.
Das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten haben es geschafft, eine Einigung zu erzielen, die es ermöglicht, Flüge zwischen den beiden Ländern unabhängig vom Ausgang des Brexits fortzusetzen.
Diese Vereinbarung wird es der IAG und ihren Problemen mit dem Brexit nicht leichter machen. Wenn die Gruppe eine britische Lizenz behält, kann sie zwar von dem mit den USA unterzeichneten Abkommen profitieren, aber das eigentliche Problem mit der EU wird fortbestehen. Im Falle des Erwerbs einer spanischen Lizenz und damit einer EU-Lizenz, wird die IAG nicht von dem Abkommen profitieren können, das Großbritannien mit den Vereinigten Staaten unterzeichnet hat, sondern im Rahmen des Open-Skies-Vertrags operieren dürfen.
Die Antwort auf die Frage, ob Flüge gestrichen werden lautet also: Wahrscheinlich nicht, aber ganz sicher ist das nicht.
Was passiert mit den Vorschriften für die Luftfahrt nach dem Brexit?
Nach Ablauf der Übergangszeit muss das Vereinigte Königreich zwischen der Wiederherstellung seiner Sicherheits- und Regulierungsmaßnahmen (Experten gehen davon aus, dass dies bis zu 10 Jahre dauern würde) und dem Beitritt zum Gemeinsamen Europäischen Luftverkehrsraum im Rahmen der EASA (Europäische Agentur für Flugsicherheit) als Nicht-EU-Mitglied wählen. Etwas, das es vielleicht nur ungern tut, denn das würde bedeuten, dass das Vereinigte Königreich die Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofs für dieses Thema anerkennen müsste.
Was sind meine Passagierrechte nach dem Brexit?
Während es noch viele Unsicherheiten darüber gibt, wie das Vereinigte Königreich genau nach dem Brexit aussehen könnte, ist bereits jetzt sicher, dass die Passagierrechte weiter unter die Europäische Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 fallen werden, wenn der betreffende Flug innerhalb der EU abfliegt. Passagiere von verspäteten oder annullierten Flügen ins Vereinigte Königreich bleiben immer entschädigungsberechtigt, solange sie die Europäische Union verlassen haben. Wie in der Europäischen Verordnung (EG) Nr. 261/2004 festgelegt, haben ihre Fluggäste bei Annullierung eines Fluges, der aus der Europäischen Union abfliegt, oder bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden Anspruch auf eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro.
War ihr Flug überbucht, verspätet oder ist ausgefallen? Falls ja, könnten Sie einen Anspruch auf eine Entschädigung haben. Passagiere haben das Recht bis zu 600 Euro erstattet zu bekommen. Wir kommunizieren mit der Fluggesellschaft und gehen sicher, dass sie ihre Verpflichtung erfüllen. Falls Sie Ihre Entschädigung mit unserer Hilfe einfordern wollen, verpflichten Sie sich 25% Ihrer Abfindung an flug-verspaetet.de abzugeben. Sie bezahlen dieses Honorar nur, wenn Sie Ihre Entschädigung erhalten, ansonsten lösen wir Ihren Fall unentgeltlich auf. Überprüfen Sie Ihren Flug direkt um zu sehen, ob Sie einen Anspruch auf Entschädigung haben.
Kundenbewertungen auf Trustpilot für Flug-Verspaetet.de
Hat Ihnen dieser Inhalt gefallen?
Danke, Sie haben unseren Tag neu gestaltet!
Der Therapeut ist teuer – hilf uns, besser zu werden!
Verstanden, danke!