Flugplan verändert? Sie haben womöglich ein Recht auf Entschädigung!
Mittwoch, 26. Februar 2020
Wussten Sie, dass Sie bei einer Änderung Ihres Fluges durch die Fluggesellschaft einen Anspruch auf Entschädigung haben können? Und dass diese Entschädigung bis zu 600 Euro betragen kann? Nein? Kein Wunder! Nur etwas 15% alles Reisenden sind sich ihrer Rechte als Fluggast bewusst. Und genau da kommt Flug-verspaetet.de ins Spiel. Wir informieren Sie über Ihre Fluggastrechte und helfen Ihnen dabei zu erfahren, wann Sie ein Recht auf Entschädigung haben. Falls Sie neugierig geworden sind und kürzlich ein Problem mit ihrem Flug hatten, können Sie hier schnell und kostenlos überprüfen ob auch Ihnen eine Entschädigung zusteht:
Änderung des Flugplans durch die Airline
Wenn die Fluggesellschaft Ihren Flug vorverlegt oder auf später verschiebt, ist das immer frustrierend, insbesondere, wenn Sie Ihre Pläne (Transport, Hotel…) dafür ändern müssen. Neben allerhand Stress und Chaos, kann dies sogar zu zusätzlichen Kosten führen. Aber Sie könnten Glück im Unglück haben! Unter bestimmten Bedingungen, könnten Sie laut EU-Fluggastrechteverordnung eine Entschädigung von der Airline verlangen!
Unter welchen Bedingungen habe ich ein Recht auf Entschädigung?
Es gibt verschiedene Dinge, auf die Sie achten können und die Ihnen Hinweise darauf geben, ob Sie eine Entschädigung von der Fluggesellschaft verlangen können.
- Ihre Flugnummer und/oder Ihr Flugplan haben sich geändert.
- Ihre Route zum Endziel hat sich geändert. (z.B. müssen Sie jetzt umsteigen)
- Nichtbeförderung: Ihr eigentlicher Flug wurde zwar nicht annulliert, aber Sie wurden trotzdem auf einen anderen Flug gebucht
- Flugausfall: Ihr Flug wurde annulliert und Sie müssen mit einem anderen Flug oder einem anderen Verkehrsmittel an Ihren Bestimmungsort reisen.
Wann wurden Sie über die Flugplanänderung informiert?
Um zu überprüfen, ob Sie ein Recht auf Entschädigung haben, ist es wichtig zu wissen, wann genau Sie von der Änderung Ihres Flugplans erfahren haben. Tatsächlich ist es Airlines erlaubt, die Abflugzeit von Flügen bis zu 2 Wochen vor dem geplanten Abflugtermin zu ändern. Passagiere haben also nur einen Anspruch auf Entschädigung, wenn Sie von der Änderung weniger als 14 Tage vor Abflug erfahren haben.
Weitere Rechte bei einer Flugplanänderung?
Wenn Sie mehr als 2 Wochen vor dem eigentlichen Abflug über die Änderung des Flugplans informiert wurden, können Sie immer noch beschließen diese Änderung nicht wahrzunehmen und eine Rückerstattung Ihrer Ticketkosten fordern. Die Fluggesellschaft muss Ihnen den Betrag innerhalb von 7 Tagen auszahlen. Besonders im Jahr 2020 sind aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus viele Flüge ausgefallen oder wurden verschoben. Auch hier haben Passagiere ein Recht auf die Erstattung Ihrer Tickets. Viele Airlines weigern sich jedoch den Betrag auszuzahlen. Das Team von Flug-verspaetet.de hilft gerne. Prüfen Sie Ihren Flug einfach in unserem kostenlosen Erstattungsrechner und wir machen uns direkt für Sie an die Arbeit:
Wie viel Entschädigung steht mir bei einer Flugplanänderung zu?
Bei einer Flugplanänderung haben Sie unter Umständen das Recht auf bis zu 600 Euro Entschädigung. Das gilt, wenn Ihr ursprünglicher Flug ausgefallen ist, sie auf einen anderen Flug umgebucht wurden und/oder mit einer Verspätung von mindestens 3 Stunden an Ihrer Enddestination angekommen sind. Dieses Recht ergibt sich aus der EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 und gilt für alle Flüge, welche innerhalb Europas stattfinden, in Europa starten, oder in Europa landen. In letzteren Fall muss der Flug jedoch von einer EU-Airline durchgeführt worden sein. Die Höhe der Entschädigung richtet sich übrigens nicht nach dem Ticketpreis, sondern nach der zurückgelegten Strecke des Flugs.
Die konkrete Höhe der Entschädigung ist in drei Gruppen gestaffelt und gilt pro Person:
- 250 € bei Flügen mit einer Distanz von bis zu 1.500 Kilometern
- 400 € bei allen Flügen mit einer Distanz ab 1.500 Kilometern innerhalb der Europäischen Union
- 400 € bei allen Flügen mit einer Distanz zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern außerhalb der Europäischen Union
- 600 € bei einer Flugdistanz von mehr als 3.500 Kilometern
Wie kann Flug-verspaetet.de mir mit meiner Entschädigung helfen?
Sollte Ihr Flug verspätet, gestrichen oder überbucht sein, oder sich Ihr Flugplan geändert haben, haben Sie ein Recht auf finanzielle Entschädigung. Je nach Reiseziel und Flugdistanz können Sie bis zu 600 Euro zurückverlangen, unabhängig davon, wie viel das ursprüngliche Ticket gekostet hat. Fluggesellschaften sind hier häufig stur und behaupten, dass kein Anspruch auf Entschädigung bestünde. Lassen Sie sich davon nicht abschrecken. Flug-Verspaetet.de hilft Fluggästen Ihre Entschädigung einzufordern, wenn mal etwas nicht nach Plan läuft. Hatten Sie eine Flugverspätung oder einen Flugausfall in den vergangenen 3 Jahren? Dann prüfen Sie jetzt ganz einfach untenstehend, ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben:
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