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Mein Flug ist ausgefallen: Wie komme ich an meine Entschädigung?

Freitag, 13. März 2020

Wir fliegen aus den verschiedensten Gründen: Der eine hat einen wichtigen Geschäftstermin, andere wollen in den Urlaub und entspannend und wieder andere besuchen die Familie in der Heimat. So vielfältig die Gründe für eine Flugreise auch sein mögen, eins stellt alle Passagiere gleichermaßen vor eine Herausforderung. Nämlich ein Flugausfall!

Im besten Fall wird man direkt umgebucht und die Auswirkungen der Annullierung halten sich in Grenzen, aber oftmals hat der Flugausfall lange Wartezeiten zur Folge. Flug-verspaetet.de erklärt, welche Rechte Passagiere bei einer Flugannullierung haben und wie man sein Geld zurückbekommt.

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Wann gibt's bei einem Flugausfall Geld zurück?

Dass Passagiere bei einer Flugverspätung Geld zurückbekommen, ist in der europäischen Fluggastrechteverordnung geregelt. Demnach haben Reisende das Recht, auf den Flug zu verzichten und die Ticketkosten vollständig zurückzuerhalten. Davon unabhängig, aber durchaus in einigen Fällen zusätzlich, besteht das Recht auf Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der (geplanten) Flugstrecke.

Flug-verspaetet.de Tipp: Aufgrund der aktuellen COVID-19 Krise werden tausende von Flügen täglich gestrichen und Passagiere ein Recht auf Erstattung ihrer Ticketkosten. Entschädigung. Die Ticketkosten können Sie jedoch trotzdem von der Airline zurückverlangen. Sie wissen nicht genau wie das funktioniert und brauchen Hilfe beim Beantragen Ihrer Rückerstattung? Kein Problem! Flug-verspaetet.de hat 10 Jahre Erfahrung im Umgang mit Airlines und hilft Ihnen gerne dabei, Ihre Rückerstattung von der Fluggesellschaft zu fordern - notfalls auch mit einem Gang vor Gericht.

Überprüfen Sie Ihren Flug ganz einfach in unserem kostenlosen Erstattungsrechner:

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Wie viel Geld steht mir bei einem Flugausfall zu?

Je länger die zurückgelegte Strecke des Flugs, desto höher fällt der Anspruch auf Entschädigung aus. Die konkrete Höhe der Entschädigung ist in drei Gruppen gestaffelt und gilt pro Person:

  • 250 € bei Flügen mit einer Distanz von bis zu 1.500 Kilometern
  • 400 € bei allen Flügen mit einer Distanz ab 1.500 Kilometern innerhalb der Europäischen Union
  • 400 € bei allen Flügen mit einer Distanz zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern außerhalb der Europäischen Union
  • 600 € bei einer Flugdistanz von mehr als 3.500 Kilometern

Flugausfall Entschädigung

Welche Bedingungen muss der ausgefallene Flug erfüllen, damit Recht auf Entschädigung besteht?

Leider sind in der EU-Fluggastrechteverordnung auch einige Einschränkungen vorgesehen in deren Fällen die Airline keine Entschädigung zahlen muss.

Einschränkung 1: Airline und Strecke des Fluges

  • Ein Recht auf Entschädigung besteht bei allen Flügen, die in der Europäischen Union starten.
  • Landet der Flug in der EU und ist auf einem Nicht-EU-Flughafen gestartet, so muss es sich um eine Fluggesellschaft mit Sitz in Europa handeln, damit ein Anspruch auf Entschädigung besteht.
  • Bei Flügen, die vollständig außerhalb der EU stattfinden, muss in keinem Fall eine Entschädigung gezahlt werden.

Einschränkung 2: Ist ein außergewöhnlicher Umstand schuld an dem Flugausfall?

Fällt der Flug aufgrund eines außergewöhnlichen Umstandes aus, so besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Beispiele für solche Ereignisse sind ungewöhnliche Wetterverhältnisse oder Naturkatastrophen, wie z.B. Vulkanausbrüche.

Achtung: Häufig schieben die Airlines solche Gründe vor oder behaupten, bei dem aufgetretenen Problem (zum Beispiel einem technischen Defekt am Flugzeug) würde es sich um einen außergewöhnlichen Umstand handeln, weswegen kein Geld zurückgezahlt werden müsste. Das ist aber häufig falsch! Flug-verspaetet.de kennt diese Tricks der Airlines und kümmert sich gerne um Ihren Fall, sollten Sie dies wollen.

Einschränkung 3: Wann wurden Sie über den Flugausfall informiert?

  • Sie wurden weniger als 7 Tage vor dem geplanten Abflug über die Annullierung informiert: Sollte Ihr Ersatzflug nun mehr als eine Stunde früher als geplant am Ziel ankommen, oder aber mindestens 2 Stunden später als geplant, steht Ihnen eine Entschädigung zu.
  • Sie wurden zwischen 8 und 14 Tage vor dem geplanten Abflug über die Annullierung informiert: Sollte Ihr Ersatzflug nun mehr als 2 Stunden früher als geplant am Ziel ankommen, oder aber mindestens 4 Stunden später als geplant, steht Ihnen eine Entschädigung zu.
  • Sie wurden mehr als 14 Tage vor dem geplanten Abflug über die Annullierung informiert: Es besteht kein Recht auf Entschädigung. Sie können jedoch weiterhin die Kosten für Ihr Flugticket zurückverlangen.

Wie kann Flug-verspaetet.de mir mit meinem Flugausfall helfen?

Sollte Ihr Flug verspätetgestrichen oder überbucht sein, oder sich Ihr Flugplan geändert haben, haben Sie ein Recht auf finanzielle Entschädigung. Je nach Reiseziel und Flugdistanz können Sie bis zu 600 Euro zurückverlangen, unabhängig davon, wie viel das ursprüngliche Ticket gekostet hat. Fluggesellschaften sind hier häufig stur und behaupten, dass kein Anspruch auf Entschädigung bestünde. Lassen Sie sich davon nicht abschrecken. Flug-Verspaetet.de hilft Fluggästen Ihre Entschädigung einzufordern, wenn mal etwas nicht nach Plan läuft. Hatten Sie eine Flugverspätung oder einen Flugausfall in den vergangenen 3 Jahren? Dann prüfen Sie jetzt ganz einfach untenstehend, ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben:

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