Reisetipp: Entschädigung auch noch 3 Jahre nach dem Flug
Donnerstag, 19. März 2020
Umfragen zeigen, dass nur 15% aller Fluggäste in Europa überhaupt wissen, dass sie bei Flugausfällen oder Verspätungen von mehr als 3 Stunden ein Recht auf bis zu 600 Euro Entschädigung haben. Und die wenigsten von ihnen dürften wissen, wie lange dieses Recht eigentlich gültig ist. In Deutschland können Sie beispielsweise auch noch 3 Jahre nach Ihrem Flug eine Entschädigung verlangen. Falls Sie also in den letzten Jahren schlechte Erfahrungen gemacht haben oder am Flughafen gestrandet sind, überprüfen Sie doch ganz einfach, ob Sie ein Recht auf Entschädigung haben:
Wie lange kann ich eine Entschädigung für meinen Flug einfordern?
Während die EU-Fluggastrechteverordnung zentral die Frage geklärt wann und wie viel Entschädigung Reisenden zusteht, ist die Frage, wie lange ein Anspruch gültig ist Ländersache. Nationale Regelungen setzen fest, wie viele Jahre nach dem Flug eine Entschädigung noch gefordert werden kann. Hierbei ist unwichtig, in welchem Land der Fluggast lebt. Es gelten die Regelungen des Landes, in dem der Anspruch auf Entschädigung eingereicht wird. Grundsätzlich läuft die Frist übrigens immer zum Ende des Jahres ab. Sollten Sie Ihre Entschädigung für einen Flug vom Februar 2017 einfordern wollen, können Sie dies noch bis Ende 2020 tun. Im Folgenden haben wir eine Übersicht mit den Verjährungsfristen einiger europäischer Länder für Sie zusammengestellt:
- 1 Jahr: Belgien, Polen
- 2 Jahre: Kroatien, Italien, Lettland, Malta, Island, Slowakei, Slowenien, Schweiz, Niederlande
- 3 Jahre: Österreich, Bulgarien, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Deutschland, Litauen, Norwegen, Portugal, Rumänien
- 5 Jahre: Frankreich, Griechenland, Ungarn, Spanien, Schottland
- 6 Jahre: Zypern, Irland, Vereinigtes Königreich (Ohne Schottland)
- 10 Jahre: Luxemburg, Schweden
Wie viel Geld steht mir zu?
Passagiere haben ein gesetzlich festgelegtes Recht auf finanzielle Entschädigung, die bis zu 600 Euro pro Person betragen kann! Dieser Anspruch besteht europaweit und ist in der EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/04 festgelegt.
Je länger die zurückgelegte Strecke des Flugs, desto höher fällt der Anspruch auf Entschädigung aus. Die konkrete Höhe der Entschädigung ist in drei Gruppen gestaffelt und gilt pro Person:
- 250 € bei Flügen mit einer Distanz von bis zu 1.500 Kilometern
- 400 € bei allen Flügen mit einer Distanz ab 1.500 Kilometern innerhalb der Europäischen Union
- 400 € bei allen Flügen mit einer Distanz zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern außerhalb der Europäischen Union
- 600 € bei einer Flugdistanz von mehr als 3.500 Kilometern
Es ist wichtig zu beachten, dass es sich bei der Distanz nach der die Höhe der Entschädigung berechnet wird, nicht um die tatsächlich zurückgelegte Distanz handelt, sondern um die sogenannte „Luftlinie“. Das ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn sich die Flugroute ändert, weil das Flugzeug beispielsweise etwas umfliegen muss.
Übrigens haben alle Passagiere dieses Recht auf Entschädigung. Das schließt auch Kleinkinder ein, insofern diese nicht umsonst befördert wurden.
Welche weiteren Rechte habe ich?
Abgesehen von einem Recht auf Entschädigung haben Fluggäste bereits bei Verspätungen ab 2 Stunden einen Anspruch auf Betreuungsleistungen. Diese müssen von der Airline bereitgestellt werden. Hierzu gehören Getränke, Verpflegung sowie Zugang zu Kommunikationsmitteln (Telefon und E-Mail). Sollte sich die Flugverspätung bis auf den nächsten Tag ziehen und eine Übernachtung notwendig sein, muss die Fluggesellschaft auch einen Hotelaufenthalt samt Transportwege vom Flughafen zum Hotel und wieder zurück bezahlen.
Um eine Entschädigung aus der Fluggastrechteverordnung erhalten zu können, ist es essenziell, dass eine bestätigte Buchung vorliegt und, dass sich der Passagier pünktlich am Check-In gemeldet hat. Dies muss auch geschehen, wenn eine Verspätung des Flugs bereits lange vorher bekannt ist.
Des Weiteren muss der betroffene Flug innerhalb der EU starten, egal von welcher Airline er durchgeführt wird. Alternativ kann der Flug auch nur in der EU landen. Für einen Anspruch auf Entschädigung muss er dann jedoch von einer europäischen Airline durchgeführt werden.
Rückerstattung bei Flugausfällen bis zu 3 Jahre nach dem Flug
Neben dem Recht auf Entschädigung, gibt es auch Fälle in denen Passagieren eine Rückerstattung ihrer Ticketkosten zusteht. Das ist häufig bei Flugannullierungen der Fall, wenn diese mehr als 14 Tage vor Abflug angekündigt wurden, oder wenn ihnen ein außergewöhnlicher Umstand zu Grunde liegt. Außergewöhnliche Umstände sind Gründe für Flugausfälle, für die die Airline nicht verantwortlich ist, wie zum Beispiel schlechte Witterungsbedingungen, Naturkatastrophen oder Pandemieausbrüche.
In diesen Fällen ist die Airline nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet, muss Ihnen jedoch dennoch eine Rückerstattung auszahlen. Diese können Sie in Deutschland auch noch bis zu 3 Jahre nach dem Flug einfordern. Allgemein gelten dieselben Fristen innerhalb Europas, wie für Entschädigungszahlungen.
Sie benötigen Hilfe beim Fordern Ihrer Rückerstattung? Flug-verspaetet.de hat es sich zur Aufgabe gemacht, Fluggäste in sämtlichen Ausnahmesituationen zu unterstützen und hilft Ihnen auch gerne beim Einfordern Ihrer Rückerstattung.
Wie kann Flug-verspaetet.de mir mit meinem verspäteten oder annullierten Flug helfen?
Sollte Ihr Flug verspätet, gestrichen oder überbucht sein, oder sich Ihr Flugplan geändert haben, haben Sie ein Recht auf finanzielle Entschädigung. Je nach Reiseziel und Flugdistanz können Sie bis zu 600 Euro zurückverlangen, unabhängig davon, wie viel das ursprüngliche Ticket gekostet hat. Alternativ könnte Ihnen auch mindestens eine vollständige Rückerstattung Ihrer Ticketkosten zustehen. Fluggesellschaften sind hier häufig stur und behaupten, dass kein Anspruch auf Entschädigung oder Rückerstattung bestünde. Lassen Sie sich davon nicht abschrecken. Flug-Verspaetet.de hilft Fluggästen Ihre Entschädigung bzw. Rückerstattung einzufordern, wenn mal etwas nicht nach Plan läuft. Hatten Sie eine Flugverspätung oder einen Flugausfall in den vergangenen 3 Jahren? Dann prüfen Sie jetzt ganz einfach untenstehend, worauf Sie Anspruch haben:
Kundenbewertungen auf Trustpilot für Flug-Verspaetet.de
Hat Ihnen dieser Inhalt gefallen?
Danke, Sie haben unseren Tag neu gestaltet!
Der Therapeut ist teuer – hilf uns, besser zu werden!
Verstanden, danke!