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Flug annulliert aufgrund des Coronavirus: Wir beantworten Ihre Fragen

Mittwoch, 22. Juli 2020

Der Ausbruch des Coronavirus hat die Urlaubspläne vieler Reisender durcheinander gebracht. Bestehende Reisen wurden verschoben oder schlimmstenfalls ganz gestrichen. Dennoch haben wir auch gute Nachrichten: Ihre Rechte als Fluggast sind durch europäische Verordnungen geschützt. Wenn Ihr Flug aufgrund des Coronavirus annulliert wird, haben Sie Anspruch auf eine vollständige Rückerstattung Ihres Tickets. Wie genau funktioniert das? Flug-verspaetet.de erklärt Ihnen alles im Detail!

Wurde Ihr Flug wegen des Coronavirus gestrichen? In wenigen einfachen Schritten können Sie prüfen, ob Sie Anspruch auf eine Rückerstattung haben. Wenn Sie sich entscheiden, Ihren Anspruch einzureichen, übernimmt unser erfahrenes Team die gesamte Arbeit für Sie. Wir werden dafür sorgen, dass Sie Ihre Rückerstattung so schnell wie möglich erhalten!

Meine Rückerstattung fordern



Häufig gestellte Fragen von Reisenden

Annullierung aufgrund des Coronavirus: Was sind meine Rechte?

Gutschein: Muss ich ihn akzeptieren?

Wie lange kann ich meinen Anspruch einreichen?

Wie lange dauert es, bis ich meine Rückerstattung erhalte?

Mein Anspruch wurde abgelehnt, kann ich ihn dennoch einreichen?

Wie kann Flug-verspaetet.de mir helfen?

Mein Flug wurde aufgrund des Coronavirus annulliert: Was sind meine Rechte?

Es tut uns leid zu hören, dass Ihr Flug gestrichen wurde! Wenn Ihr Flug wegen des Coronavirus annulliert wird, haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung. Stattdessen haben Sie Anspruch auf eine vollständige Rückerstattung Ihres Tickets. Das Coronavirus wird als ein außergewöhnlicher Umstand angesehen, der die Fluggesellschaft nicht verpflichtet, die Passagiere für den annullierten Flug zu entschädigen.

Bitte beachten Sie, dass eine zusätzliche Entschädigung etwas anderes ist als das Recht auf eine Rückerstattung Ihres Tickets! Selbst zum Zeitpunkt des Coronavirus sind die Fluggesellschaften gesetzlich verpflichtet, die vollständige Rückerstattung innerhalb von 7 Tagen nach dem annullierten Flug auszuzahlen.

Die Fluggesellschaft hat mir einen Gutschein angeboten: Muss ich diesen akzeptieren?

Momentan bieten viele Fluggesellschaften und Reisebüros nur Gutscheine an, mit denen in Zukunft ein neues Ticket gebucht werden kann. Diese Gutscheinpolitik steht jedoch nicht im Einklang mit der EU-Verordnung EU 261/2004. Sie sind nicht verpflichtet, diesen Gutschein anzunehmen - Die Entscheidung liegt allein bei Ihnen. Auf der Grundlage der EU-Verordnung haben Sie das Recht, sich für eine vollständige Rückerstattung Ihrer Ticketkosten zu entscheiden.

Abgesehen von der Tatsache, dass viele Fluggesellschaften sich derzeit nicht an diese Gesetzgebung halten, bieten Gutscheine oft keine Garantie. Im Falle einer Insolvenz der Fluggesellschaft verlieren Sie als Passagier Ihr Geld.

Wie lange kann ich meinen Anspruch auf Rückerstattung einreichen?

Nach der europäischen Gesetzgebung können Ansprüche in Deutschland grundsätzlich bis zu 3 Jahre nach dem Flugdatum geltend gemacht werden. In bestimmten Ländern wie Belgien, den Niederlanden, Portugal und dem Vereinigten Königreich kann dieser Zeitraum kürzer oder länger sein. Die gesetzliche Verjährungsfrist wird jedoch durch verschiedene Kriterien bestimmt, darunter die Flugroute und der Ort bzw. die Orte, an dem/denen die Fluggesellschaft ansässig ist.

Wie lange dauert es, bis ich meine Rückerstattung erhalte?

Die Dauer des Verfahrens variiert je nach Anspruch. Wir tun unser Möglichstes, um den Prozess innerhalb weniger Monate abzuschließen. In einigen Fällen kann dies jedoch bis zu sechs Monate oder sogar bis zu mehr als einem Jahr dauern, da wir von der Reaktionszeit der nationalen Behörden und den eventuell erforderlichen rechtlichen Folgemaßnahmen abhängig sind. Seien Sie versichert: Unser Team wird alles in seiner Macht stehende tun, um den Prozess so reibungslos wie möglich zu gestalten, damit Sie Ihre Rückerstattung schnellstmöglich erhalten!

Die Fluggesellschaft hat meinen Anspruch abgelehnt. Kann ich Ihne trotzdem noch einreichen?

Die gute Nachricht: Auch wenn der Anspruch bereits abgelehnt wurde, können Sie ihn bei uns einreichen. Die erste Anfrage wird fast immer unter Nennung von "außergewöhnlichen Umständen" abgelehnt. Nachdem Sie Ihren Anspruch bei uns eingereicht haben, werden wir die verschiedenen Möglichkeiten prüfen. In einigen Fällen können wir den/die ersten Schritt(e) überspringen.

Flug annulliert aufgrund des Coronavirus: Wir beantworten Ihre Fragen - Flug-verspaetet.de

Wie kann Flug-verspaetet.de mir helfen?

Seit 2010 kämpfen wir als einer der ersten Dienste unserer Art in ganz Europa für die Rechte der betroffenen Fluggäste. Über unsere Website Flug-verspaetet.de, die in neun verschiedenen Sprachen zur Verfügung steht, unterstützen wir betroffene Fluggäste bei der Geltendmachung von Entschädigungs- und Erstattungsansprüchen, auf die sie im Falle einer Verspätung, Annullierung oder Überbuchung eines Fluges gesetzlich Anspruch haben. Von unserer Zentrale in Amsterdam aus haben wir bereits Hunderttausenden von Fluggästen geholfen, eine Entschädigung oder die Erstattung von Ticketkosten zu fordern.

Wir akzeptieren Ansprüche auf Basis einer "Kein Erfolg, keine Kosten"-Vereinbarung. Das bedeutet, dass unser Service für Sie kostenlos ist, wenn es uns nicht gelingt Ihren Anspruch erfolgreich durchzusetzen, auch wenn wir bereits rechtliche Schritte gegen die Fluggesellschaft eingeleitet haben. Im Erfolgsfall berechnen wir 25% (zzgl. MwSt.) der Gesamtforderungssumme. Diese Servicekosten decken auch alle Rechtskosten ab.

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