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Könnte die Entschädigung bei Verspätungen oder Annullierungen von Flügen gekürzt werden? Das müssen Sie wissen

Montag, 28. April 2025

Warum werden die Vorschriften über Ausgleichsleistungen für Flugunterbrechungen überdacht?

Seit ihrer Einführung im Jahr 2004 ist die Verordnung EU261, die die Rechte von Fluggästen im Falle von Flugverspätungen, Annullierungen oder Nichtbeförderung sichert. Ursprünglich enthielt die Verordnung Vorschriften über die Rechte von Fluggästen bei Verspätungen, sah jedoch keine Ausgleichszahlungen vor. Nach dem Sturgeon-Urteil im Oktober 2012 wurde jedoch bestätigt, dass Fluggäste auch bei Verspätungen Anspruch auf Ausgleichszahlungen haben, womit ihnen die gleichen Rechte wie bei Annullierungen zustehen. Für viele Reisende ist dies ein wichtiger Schutz, der ihnen finanzielle Erleichterung verschafft, wenn ihre Reisepläne nicht eingehalten werden. Die Fluggesellschaften drängen nun auf eine Änderung.

Die Idee, die Entschädigung für verspätete und annullierte Flüge zu begrenzen, gewinnt zunehmend an Bedeutung, da die Fluggesellschaften ihre Kosten senken wollen. Die Reform erhält daher starke Unterstützung von europäischen Fluggesellschaften, insbesondere durch die Lobby von Airlines for Europe (A4E). Sie argumentieren, dass das derzeitige System einfach zu teuer ist, um es aufrechtzuerhalten, auch wenn Berechnungen zeigen, dass die finanziellen Auswirkungen auf ihren Gesamtbetrieb begrenzt sind.

Kostensenkungen steigern zwar die Gewinne der Fluggesellschaften, führen aber oft zu einem schlechteren Service und einem geringeren Schutz der Fluggäste. Ohne die Einführung von Sanktionen könnten die Fluggesellschaften ihre Flüge ohne größere Folgen verspätet durchführen. Allerdings beobachten wir jetzt, dass die Fluggesellschaften aktiv daran arbeiten, Verspätungen unter drei Stunden zu halten, was darauf hindeutet, dass EU261 eine positive Wirkung hat. Während das primäre Ziel der Schutz der Fluggäste ist, hat dieser sekundäre Effekt zu einer verbesserten Effizienz und einem besseren Management der Flugpläne geführt.

Der europäische Kontext: ein Vorstoß zur Entlastung der Fluggesellschaften

Die Überarbeitung von EU261 ist seit 2013 in der Schwebe, und zwar aus mehreren Gründen. Zunächst lag es daran, dass sich die wichtigsten europäischen Institutionen – das Europäische Parlament, die Kommission und der Europäische Rat, der die Mitgliedstaaten vertritt – nicht einigen konnten. Ein weiteres großes Hindernis war der Streit zwischen Spanien und dem Vereinigten Königreich über die Landebahn von Gibraltar. Während der Brexit dieses Problem löste, verlagerte sich der Schwerpunkt der EU schnell auf die Bewältigung der Folgen des Brexit selbst. Dann kam die COVID-19-Pandemie, gefolgt vom Krieg in der Ukraine, die beide weitere Hindernisse darstellten. Aufgrund dieser globalen Ereignisse wurde die Überarbeitung aufgeschoben, sodass die derzeit geltenden Fluggastrechte effektiv beibehalten wurden.

Dieses Gleichgewicht könnte nun ins Wanken geraten. Mit zunehmendem Druck seitens der Luftfahrtindustrie wird erneut darauf gedrängt, die Überarbeitung voranzutreiben. Seit dem 1. Januar 2025 hat Polen den Vorsitz im Rat der Europäischen Union übernommen und die Aktualisierung der EU261 zu einer seiner wichtigsten Prioritäten erklärt.

Was besagt das derzeitige Gesetz über Entschädigungen für verspätete Flüge?

Revision der Entschädigung für Flugverspätungen

Wie bereits erwähnt, sind die Fluggesellschaften nach dem geltenden Gesetz verpflichtet, Fluggäste zu entschädigen, wenn ihre Flüge erheblich verspätet sind (3 Stunden oder mehr), annulliert werden oder wenn ihnen die Beförderung verweigert wird.

Die Verordnung lässt jedoch Raum für Ausnahmen. Fluggesellschaften sind nicht zur Zahlung von Ausgleichsleistungen verpflichtet, wenn die Unterbrechung auf so genannte „außergewöhnliche Umstände“ zurückzuführen ist. Dabei handelt es sich um Situationen, auf die die Fluggesellschaft keinen Einfluss hat, wie z. B. schlechtes Wetter, Sicherheitsrisiken oder Streiks des Flughafenpersonals.

EU-Verordnung 261/2004: Welche Rechte haben Sie als Fluggast? 

Nach der geltenden EU-Verordnung 261/2004 haben Fluggäste Rechte, wenn Flüge nicht wie geplant verlaufen. Wenn sich Ihr Flug um drei Stunden oder mehr verspätet, wenn er ohne Vorankündigung gestrichen wird oder wenn Ihnen die Beförderung aufgrund von Überbuchung verweigert wird, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung.

Neben der Entschädigung stellt die Verordnung auch sicher, dass die Fluggäste bei Verspätungen gut versorgt werden. Das bedeutet, dass sie bei Bedarf Mahlzeiten, Getränke und eine Unterkunft erhalten, insbesondere bei langen Wartezeiten. Es ist wichtig zu betonen, dass diese Rechte für jeden Flug gelten, der in der EU startet oder in der EU mit einer in der EU ansässigen Fluggesellschaft ankommt.

Wie viel können Sie für einen verspäteten Flug verlangen? 

Die Höhe der Entschädigung, die Sie gemäß der EU-Verordnung 261/2004 für einen verspäteten Flug beanspruchen können, hängt sowohl von der Dauer der Verspätung als auch von der Entfernung Ihres Fluges ab. Bei Verspätungen von 3 Stunden oder mehr beträgt die Entschädigung zwischen €250 und €600.

  • Kurzstreckenflüge bis 1.500 km: €250 pro Fluggast
  • Flüge zwischen 1.500 km und 3.500 km: €400 pro Fluggast
  • Flüge über 3.500 km innerhalb der EU: €400 pro Fluggast
  • Flüge über 3.500 km außerhalb der EU: €600 pro Fluggast

Flugverspätung von 1 Stunde: Haben Sie Anspruch auf Entschädigung?

Nein. Nach den EU-Vorschriften haben Sie bei einer einstündigen Verspätung keinen Anspruch auf eine Entschädigung, auch wenn die Fluggesellschaften in einigen Fällen kleine Gesten wie Gutscheine anbieten können.

Flugverspätung von 2 Stunden: Was können Sie tun?

Bei Verspätungen von zwei oder mehr Stunden haben Sie je nach Flugdistanz Anspruch auf bestimmte Leistungen (Erfrischungen, Mahlzeiten oder gegebenenfalls Hotelunterbringung). Die volle Entschädigung wird in der Regel ab einer Verspätung von 3 Stunden fällig.

Flugverspätung vs. Annullierung: Was ist der Unterschied bei den Fluggastrechten?

Zwar haben Sie in beiden Fällen Anspruch auf eine Entschädigung, aber die Regeln sind unterschiedlich. Wird Ihr Flug beispielsweise mit weniger als 14 Tagen Vorlaufzeit gestrichen, haben Sie möglicherweise nicht nur Anspruch auf eine Entschädigung, sondern auch auf die Erstattung Ihres Flugscheins.

Welche Änderungen könnten demnächst an der EU261 vorgenommen werden?

EU261 Überarbeitung

Die bevorstehende Überarbeitung von EU261 umfasst mehrere wichtige Punkte, wie die Klärung außergewöhnlicher Umstände, eine verbesserte Unterstützung von Fluggästen bei Verspätungen, die Verpflichtung zur anderweitigen Beförderung und die Einschränkung der Unterbringungspflicht, um nur einige zu nennen. Eine der wichtigsten Änderungen ist jedoch die vorgeschlagene Ausweitung des Schwellenwerts für Verspätungen von 3 Stunden auf 5 Stunden.

Es ist jedoch zu beachten, dass es eine wachsende Bewegung gibt, diese Schwelle stattdessen auf 2 Stunden zu senken, was die Rechte der Fluggäste weiter stärken und eine schnellere Entschädigung im Falle von Störungen gewährleisten würde.

Könnten die Obergrenzen für Entschädigungen bei Flügen gesenkt werden?

Ja, der Vorschlag der EU261, der derzeit geprüft wird, zielt darauf ab, die Zeitspanne zu verlängern, die ein Flug verspätet sein muss, bevor Fluggäste eine Entschädigung verlangen können. Diese Änderung würde sich auf Millionen von Reisenden in ganz Europa auswirken, da sie die Zahl der Fluggäste, die eine Entschädigung für Flugverspätungen verlangen können, erheblich verringern würde.

Was steht für die Fluggäste auf dem Spiel: Schwächung oder Neugewichtung des Schutzes?

Was für die Fluggäste mit den vorgeschlagenen Änderungen an EU261 auf dem Spiel steht, ist eine mögliche Schwächung des Schutzes, der seit langem als Goldstandard im Flugverkehr gilt. Die Association of Passenger Rights Advocates (APRA) weist darauf hin, dass "EC 261 zum globalen Goldstandard im Flugverkehr geworden ist. Jeder Vorschlag, die Rechte der europäischen Verbraucher zu beschneiden, ist absolut empörend und entspricht nicht der Meinung der Wähler".

Sollten diese Änderungen durchkommen, könnte dies einen erheblichen Rückschlag für die Fluggastrechte bedeuten, da sich der Schwerpunkt vom Verbraucherschutz auf die finanziellen Interessen der Fluggesellschaften verlagert und möglicherweise die Standards untergraben werden, die den europäischen Flugverkehr in den letzten 20 Jahren bestimmt haben.

Was können Sie tun, wenn Ihr Entschädigungsantrag abgelehnt wird?

So reichen Sie Ihren Anspruch effektiv ein

Sammeln Sie zunächst alle relevanten Reisedokumente, Störungsmeldungen und andere unterstützende Informationen. Prüfen Sie dann mithilfe unseres Anspruchsrechners, ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben. Wenn dies der Fall ist, können Sie Ihren Antrag ganz einfach bei Flug-Verspaetet.de einreichen, indem Sie die erforderlichen Dokumente hochladen und alle zusätzlichen Angaben machen, die Ihren Fall untermauern könnten. Wir prüfen Ihre Unterlagen und kümmern uns um die gesamte Abwicklung.

Wie Flug-Verspaetet.de Ihnen hilft, Ihre Rechte zu verteidigen

Manchmal reicht es nicht aus, einfach nur eine Klage einzureichen, um eine Entschädigung zu erhalten, da Fluggesellschaften falsche Gründe für Flugverspätungen oder -annullierungen angeben können. Wir von Flug-Verspaetet.de nutzen fortschrittliche Flugdaten und das Fachwissen unseres Anwaltsteams, um sicherzustellen, dass Ihr Recht auf Entschädigung verteidigt wird, auch wenn dies bedeutet, dass Sie den Fall vor Gericht bringen müssen. Wir arbeiten nach dem Prinzip „no win, no fee“, d. h. Sie zahlen nur, wenn wir Ihren Fall erfolgreich abschließen.

Können Sie rechtliche Schritte einleiten, wenn die Entschädigung zu Unrecht verweigert wird?

Ja. Wir von Flug-Verspaetet.de setzen uns für Ihre Rechte ein. Wenn eine Fluggesellschaft Ihre Entschädigung ohne triftigen Grund verweigert, schreitet unser erfahrenes Anwaltsteam ein und leitet die notwendigen rechtlichen Schritte ein.

Wer ist am meisten von dieser möglichen EU261-Reform betroffen?

Warum Vielflieger besonders wachsam sein müssen

Regelmäßige Reisende sind wahrscheinlich am meisten von Flugverspätungen betroffen, da Kurzstreckenflüge (weniger als 1.500 km) über 80 % der Flüge innerhalb Europas ausmachen.

Sind Inlands- und Kurzstreckenflüge am meisten gefährdet?

Ja, diese Flüge sind in der Regel anfälliger für Verspätungen aufgrund von Faktoren wie Wetter, Staus im Flugverkehr oder engen Zeitplänen zwischen den Anschlussflügen. Kürzere Flugstrecken haben oft weniger Pufferzeit für Verspätungen, sodass eine Störung leicht den gesamten Tagesablauf durcheinanderbringen kann.

Eine Verschärfung der Entschädigungsvorschriften könnte dazu führen, dass Fluggäste auf Inlands- und Kurzstreckenflügen keine Entschädigung für häufige Verspätungen erhalten, was ihre Reise noch frustrierender macht.

Praktische Tipps zur Vorbereitung auf die bevorstehenden Änderungen der EU261

Bewahren Sie Ihre Reisedokumente auf

Es ist wichtig, dass Sie alle Ihre Reisedokumente, einschließlich Bordkarten, Buchungsbestätigungen und Quittungen, aufbewahren, da sie wichtige Beweismittel bei der Einreichung eines Entschädigungsantrags nach EU261 sind. Selbst wenn sich die Entschädigungsvorschriften ändern sollten, können Sie durch die Aufzeichnung Ihrer Reisedaten sicherstellen, dass Sie die erforderlichen Informationen korrekt und rechtzeitig einreichen können.

Halten Sie sich über Ihre Rechte als Fluggast auf dem Laufenden

Da sich die Vorschriften weiterentwickeln, ist es wichtig, die neuesten Regeln zu kennen, damit Sie nicht unvorbereitet getroffen werden, wenn sich die Kriterien für die Entschädigung ändern. Auf diese Weise behalten Sie den Überblick über Ihre Rechte und können bei Störungen geeignete Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass Sie stets darauf vorbereitet sind, für Ihr Recht auf Ausgleichsleistungen zu kämpfen.

Häufig gestellte Fragen zu Fluggastrechten

Kann ein Personalstreik ein triftiger Grund für die Verweigerung von Entschädigungen sein?

Das kommt darauf an. Handelt es sich um einen Streik innerhalb der Fluggesellschaft, z. B. einen Streik des Flugpersonals oder der Piloten, haben Sie möglicherweise trotzdem Anspruch auf Entschädigung. Handelt es sich jedoch um einen externen Streik, z. B. einen Streik der Flughafensicherheit oder der Flugsicherung, so könnte dies als außergewöhnlicher Umstand gelten.

Besteht bei einer Verspätung aufgrund eines verpassten Anschlusses Anspruch auf Entschädigung?

Wenn beide Flüge mit demselben Flugschein oder derselben Buchung durchgeführt wurden und die Verspätung von der Fluggesellschaft verschuldet wurde, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Entschädigung.

Können Sie eine Entschädigung erhalten, wenn ein Flug aufgrund technischer Probleme verspätet ist?

Häufig ja. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die meisten technischen Probleme nicht als „außergewöhnliche Umstände“ gelten, d. h. die Fluggesellschaften sind weiterhin verantwortlich. Ausnahmen können für unvorhersehbare Sicherheitsprobleme gelten, z. B. für Herstellungsfehler.

Welche Beweise sollten Sie vorlegen, wenn Sie eine Entschädigungsklage für einen Flug einreichen?

Zur Untermauerung Ihres Anspruchs sollten Sie Ihre Buchungsbestätigung sowie eine schriftliche Zusammenfassung der Verspätung beifügen. Wichtig sind auch Quittungen für Auslagen wie Mahlzeiten oder Hotelkosten sowie Fotos oder Screenshots, die die Verspätung auf Flughafentafeln oder Airline-Apps zeigen.

Gibt es eine Frist für die Geltendmachung der Entschädigung?

Ja, es gibt eine Frist, die jedoch von Land zu Land unterschiedlich ist. Im Vereinigten Königreich beispielsweise haben Sie in der Regel 6 Jahre Zeit, um einen Anspruch geltend zu machen. In den EU-Ländern kann die Frist zwischen 1 und 6 Jahren liegen.

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