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Flug überbucht: Was kann man tun?
Wenn ein Flug überbucht ist, gibt es für die Passagiere, die unglücklicherweise von der Airline ausgewählt wurden, meist zwei Möglichkeiten:
Option A: Sie werden unfreiwillig nicht befördert - Recht auf Entschädigung
Werden Sie gegen Ihren Willen nicht befördert und haben Ihren Platz nicht freiwillig abgegeben, dann steht Ihnen ein Recht auf finanzielle Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung zu. Je nach Reiseziel und Flugdistanz können Sie bis zu 600 Euro zurückverlangen, unabhängig davon, wie viel das ursprüngliche Ticket gekostet hat.
Allerdings gibt es eine wichtige Einschränkung. Damit Sie eine Entschädigung für die “Nichtbeförderung” erhalten, ist es wichtig, dass der Flug
in der EU startet, oder
in der EU landet, wobei es sich in diesem Fall bei der ausführenden Fluggesellschaft um eine europäische Airline handeln muss.
Option B: Sie verzichten freiwillig auf den Flug
Viele Airlines fragen Passagiere beim Einchecken eines überbuchten Fluges, ob diese freiwillig von dem Flug zurücktreten würden. Als Entschädigung erhalten Fluggäste dann in der Regel Gutscheine oder Geld und ihnen wird ein Platz im nächsten Flieger zugesichert. Teilweise erhalten diese Reisenden für diesen späteren Flug auch ein Upgrade der Buchungsklasse.
Für den Fall, dass Sie freiwillig zurücktreten und im Gegenzug dafür eine Entschädigung erhalten, entfällt Ihr Recht auf jede weitere Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung. Dabei ist es egal, welche Art von Entschädigung Sie erhalten haben. Treten Sie freiwillig von Ihrem Platz zurück, dann ist dies eine freiwillige Entscheidung, mit der Sie akzeptieren zu einem späteren Zeitpunkt zu fliegen.
Aufgrund eines überbuchten Fluges zurückgelassen – Diese Ansprüche haben Sie vor Ort
Werden Sie aufgrund eines überbuchten Flugs am Abflughafen zurückgelassen, haben Sie bereits dort wenigstens ein Recht auf Betreuungsleistungen. Darunter versteht man etwas zu essen und zu trinken sowie zwei kostenlose Telefonate, Faxe oder E-Mails.
Findet der Ersatzflug erst am Folgetag statt, so muss Sie die Fluggesellschaft in einem Hotel unterbringen und für den Transport zum Hotel sowie zurück zum Flughafen sorgen. Dauert der unfreiwillige Aufenthalt mehrere Tage, müssen Sie natürlich für die gesamte Dauer untergebracht werden.
Darum sind Flüge häufig überbucht
Sie haben ein gültiges Ticket und wurden trotzdem am Flughafen stehen gelassen, weil der Flug überbucht war? Da fragt man sich schon, wie das eigentlich passieren kann…
Dabei ist die Antwort relativ simpel: Viele Fluggesellschaften überbuchen ihre Flüge absichtlich!
Grund dafür ist, dass viele Reisende ihren Flug kurzfristig nicht antreten. Vor allem Reisende mit flexiblen Bedingungen oder besonders günstigen Tickets entscheiden sich oft spontan für einen späteren Abflug. Um die Maschinen dennoch voll zu besetzen und so die Gewinne zu maximieren, sind die Fluggesellschaften dazu übergegangen, mehr Tickets zu verkaufen, als Plätze verfügbar sind.
Durch diese “Last-minute” Änderungen der Passagiere kann die Fluggesellschaft das Ticket in aller Regel nicht neu verkaufen, weshalb der Sitz frei bleiben würde. Und diese sogenannten „No-Show“ Passagiere machen einen beachtlichen Teil der Reisenden aus – 2009 haben alleine bei der Lufthansa circa 3 Millionen Passagiere ihren Flug nicht angetreten, ohne diesen vorher zu stornieren.
Billigflieger hingegen vermeiden Überbuchungen eher, da die hohen Entschädigungszahlungen die durch Überbuchung erzeugten Einnahmen übersteigen würden.
Ein anderer Grund für doppelt besetzte Sitze sind Anschlussreisende, die ihren Flug verpasst haben oder Reisende, deren Flug annulliert wurde. Diese Passagiere werden von der Fluggesellschaft auf spätere Flüge umgebucht, wodurch es zu Kapazitätsengpässen kommen kann.
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