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Eurowings-Streik 2019 Entschädigung
Im November 2019 legte ein Generalstreik des Lufthansa-Kabinenpersonals den Betrieb der Fluggesellschaft lahm. Der Streik dauerte 48 Stunden und sorgte für etwa 1.300 Flugausfälle.
Eurowings ist Teil der Lufthansa-Gruppe, weshalb die Eurowings-Kabinenbeschäftigten sich dem Streik anschlossen.
Zahlreiche Passagiere forderten für ihre gestrichenen Flüge eine Entschädigung. Die meisten Forderungen wurden zunächst von den Fluggesellschaften abgewiesen.
In der Folge haben sich EU-Gerichte mit den Klagen der Fluggäste zum Lufthansa- und Eurowings-Streik 2019 befasst und letztlich zugunsten der Fluggäste entschieden. So urteilte beispielsweise der Europäische Gerichtshof im Oktober 2021, dass Fluggäste im Falle eines Personalstreiks Anspruch auf Entschädigung haben und dass potenzielle Ausnahmen im Einzelfall zu prüfen sind.
Trotz der jüngsten Urteile ignorieren Fluggesellschaften leider immer noch häufig Fluggastrechte und lehnen Entschädigungsforderungen ab. Hier kommt Flug-Verspaetet.de ins Spiel: Wir gehen seit über 10 Jahren gegen Fluggesellschaften vor Gericht – mit Rechtsteams in 9 Ländern – und haben 98 % aller Gerichtsverfahren gewonnen.
Ihr Flug ist im Zuge des Eurowings-Streiks 2019 ausgefallen?
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Jetzt einfordernEurowings-Streik 2021 Entschädigung
Im Oktober 2021 kann es erneut zum Eurowings-Generalstreik kommen – unter Umständen mit Hunderten (wenn nicht Tausenden) Flugstreichungen. Als Vertreterin des Eurowings-Kabinenpersonals fordert die Gewerkschaft ver.di für die Beschäftigten der Fluggesellschaft finanzielle Anerkennung. Bislang verliefen die Verhandlungen jedoch ohne Erfolg.
Einige Eurowings-Flüge wurden im Oktober bereits wegen Warnstreiks gestrichen. Ihr Flug ist auch dabei? Vergessen Sie nicht, Ihren Anspruch auf Entschädigung bei Flugausfall geltend zu machen! Denn dieser gilt auch bei einem Eurowings-Generalstreik 2021.
Der Eurowings-Streik 2021 hat Ihre Reisepläne durchkreuzt?
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Jetzt einfordernEurowings-Flug wegen Streik annulliert – welche Rechte habe ich?
Europäische Regelungen gewährleisten bei Flugausfall durch Streik der Airline-MitarbeiterInnen, einschließlich Streiks von PilotInnen und Kabinenpersonal, eine Entschädigung.
Kein Anspruch auf Entschädigung besteht allerdings für Flugausfall durch streikendes Flughafenpersonal oder durch andere Streiks, die nicht unmittelbar aus dem Vorgehen der Fluggesellschaft resultieren.
Welchen Entschädigungsanspruch habe ich, wenn mein Eurowings-Flug wegen Streik gestrichen wurde?
Die Entschädigungshöhe hängt von der Entfernung zwischen Ihrem Start- und Zielflughafen ab und beträgt:
Flugstrecke | Entschädigung |
---|---|
Flüge kürzer als 1.500 km | Erhalten Sie 250 € pro Passagier |
Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km | Erhalten Sie 400 € pro Passagier |
Flüge über 1.500 Kilometern innerhalb der EU | Erhalten Sie 400 € pro Passagier |
Flüge über 3.500 Kilometern außerhalb der EU | Erhalten sie 600 € pro Passagier |
Mir wurde ein Alternativflug angeboten – habe ich dennoch Anspruch auf Entschädigung?
Ja, doch dafür muss der Alternativflug bestimmte Kriterien erfüllen. Einzelheiten dazu lesen Sie in der folgenden Tabelle.
Streichung des Flugs | Alternativflug | Entschädigung |
---|---|---|
Weniger als 7 Tage im Voraus | Abflug >1h früher oder | JA |
7-14 Tage im Voraus | Abflug >2h früher oder | JA |
Weniger als 14 Tage im Voraus | Kein Alternativflug angeboten | JA |
Was ist der Unterschied zwischen Rückerstattung und Entschädigung?
Rückerstattung heißt, dass Sie die Kosten eines bereits bezahlten Fluges zurückerhalten. Meist haben Sie nur dann Anspruch auf eine Rückerstattung, wenn Ihr Flug mehr als 14 Tage vor Abflug annulliert wurde.
Eine Entschädigung wiederum wird nur gewährt, wenn die Annullierung weniger als 14 Tage vor Abflug erfolgt, da dies Ihre Reisepläne erheblich beeinträchtigen kann.
Ihr Eurowings-Flug wurde aufgrund eines Streiks gestrichen und Ihnen wurde kein Alternativflug angeboten, oder der Alternativflug passt nicht in Ihre Reiseplanung und Sie nehmen ihn daher nicht an? Dann haben Sie Anspruch auf beides: Rückerstattung und Entschädigung.
Nicht sicher, ob Sie Anspruch auf Rückerstattung oder Entschädigung haben?
Prüfen Sie es direkt mit unserem kostenlosen Anspruchsrechner.
Meinen Flug prüfenWie lange kann ich meinen Anspruch auf Flugentschädigung geltend machen?
Die Verjährungsfrist hängt vom Abflug- und Zielland ab, da jedes Land eigene Vorgaben hat.
Fliegen Sie zum Beispiel mit Eurowings von Frankreich nach Großbritannien, gelten die Fristen dreier Länder:
Deutsches Recht, da Eurowings eine deutsche Fluggesellschaft ist, mit einer Frist von bis zu 3 Jahren.
Französisches Recht, da Frankreich das Abflugland ist, mit einer Frist von bis zu 5 Jahren.
Britisches Recht, da Großbritannien das Zielland ist, mit einer Frist von bis zu 6 Jahren.
Durch die Annullierung meines Fluges hatte ich zusätzliche Kosten. Kann ich mir diese erstatten lassen?
Ja, zusätzliche Kosten, die unmittelbar aus der Flugstreichung resultieren, sind erstattungsfähig. Das können Kosten für eine Hotelübernachtung oder alternative Flugtickets, aber auch um Ausgaben für Essen, Taxi, Mietwagen usw. sein.
Reichen Sie Ihre Forderung über Flug-Verspaetet.de ein, können Sie alle Rechnungen und Zahlungsbelege online in unser System hochladen. Wir prüfen diese sorgfältig und werden uns darum bemühen, dass Ihnen alle zusätzlichen Kosten erstattet werden.
Wie lange dauert es, bis ich für meinen gestrichenen Eurowings-Flug entschädigt werde?
Viele Fälle können wir direkt mit der Fluggesellschaft regeln, erhalten Sie Ihr Geld innerhalb weniger Wochen oder Monate. Dank unserer über 10-jährigen Erfahrung und dem guten Verhältnis zu Eurowings und vielen weiteren Airlines sind wir in der Lage, Ihre Forderung zeitnah und mit größter Sorgfalt zu bearbeiten.
Hin und wieder kommt es leider vor, dass eine Fluggesellschaft nicht reagiert oder die Forderung ablehnt. In diesem Fall gehen wir mit Ihrer Forderung vor Gericht. Ein solcher Prozess kann sich über mehrere Monate oder sogar Jahre hinziehen.
Sie können sich aber darauf verlassen, dass wir Sie bei Neuigkeiten zu Ihrem Fall informieren und uns bis zur letzten Instanz für Ihr Recht einsetzen werden. Und da wir nach dem Prinzip „kein Erfolg, keine Kosten“ vorgehen, bezahlen Sie absolut nichts, bis die Fluggesellschaft Ihr Geld tatsächlich auszahlt.
Warum Flugentschädigung mit Flug-Verspaetet.de einfordern?
Eine Flugentschädigung von einer Airline einzufordern, kann nervenaufreibend und zeitaufwendig sein. Vor allem im Streikfall weisen Fluggesellschaften Entschädigungsansprüche häufig ab und die Forderung landet vor Gericht.
Unser Team übernimmt für Sie alle Formalitäten und geht gegebenenfalls auch für Sie vor Gericht. Wir arbeiten ausschließlich nach dem Prinzip „kein Erfolg, keine Kosten“, wir haben Rechtsteams in 9 Ländern und mehr als 10 Jahre Erfahrung mit der Durchsetzung von Fluggastrechten.
Warum mit Flug-Verspätet?
1m Passagieren geholfen
9 Rechtsteams in Europa
98% Erfolgsquote vor Gericht
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Danke, Sie haben unseren Tag neu gestaltet!
Der Therapeut ist teuer – hilf uns, besser zu werden!
Verstanden, danke!