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Achtung: Flybe hat den gesamten Flugbetrieb eingestellt!
Aufgrund wiederholter finanzieller Schwierigkeiten, hat Flybe am 05. März 2020 bekannt gegeben, den Flugbetrieb komplett einzustellen. Bitte beachten Sie, dass die Fluggesellschaft derzeit zahlungsunfähig ist. Aus diesem Grund können Entschädigungsansprüche gegen Flybe nicht durchgesetzt werden.
Die Rechte aller Passagiere sind weltweit durch diverse Regulierungen geschützt. Für Flüge in der EU ist insbesondere die EU-Fluggastrechteverordnung wichtig. Diese besagt, dass Passagiere von beispielsweise Flybe bei Flugverspätungen, Flugausfällen oder der Nichtbeförderung von Passagieren, z.B. durch eine Überbuchung des Fluges, ein Recht auf bis zu 600 Euro Entschädigung pro Person haben.
Coronavirus: Was sind meine Rechte bei einem Flugausfall?
Sollte Ihr Flug aufgrund des Coronavirus annulliert werden, haben Sie Anspruch auf eine vollständige Rückerstattung Ihres Tickets. Die EU-Fluggastrechteverodnung Nr. 261/2004 schreibt vor, dass eine Fluggesellschaft im Falle einer Annullierung des Fluges innerhalb von 7 Tagen den vollen Betrag des Tickets zurückerstatten muss. Derzeit bieten viele Fluggesellschaften und Reiseveranstalter nur Gutscheine an, mit denen in Zukunft ein neues Ticket gebucht werden kann. Diese Gutscheinpolitik befindet sich jedoch nicht im Einklang mit der europäischen Gesetzgebung basierend auf der Fluggastrechteverordnung EU 261/2004.
Flug-Verspaetet.de hilft Ihnen gerne bei der Beantragung dieser Rückerstattung, von der Einreichung des Anspruchs bis zur gerichtlichen Vorladung der Fluggesellschaft im Falle einer Nichtzahlung. Geben Sie Ihre Flugdaten ein und finden Sie sofort heraus, ob Sie Anspruch auf eine Rückerstattung Ihres Tickets haben. In nur 3 Minuten können Sie Ihren Anspruch auf einer "Kein Erfolg, keine Kosten"-Basis einreichen. Falls nötig, bringen wir die Fluggesellschaft vor Gericht.
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Meine Fluggastrechte bei Flybe
Diverse Regulierungen bestimmen auf der ganzen Welt verbindlich, welche Rechte Passagiere im Fall von Problemen mit ihren Flügen haben. Die wichtigsten Regulationen sind die EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004, das Sturgeon Urteil und das Montrealer Übereinkommen.
Die EU-Fluggastrechteverordnung
Die EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 wurde am 11. Februar 2004 beschlossen und durch das Sturgeon-Urteil im Jahr 2009 signifikant gestärkt. Die Verordnung legt klar fest, dass Fluggäste, welche von einer Flugverspätung (über 3 Stunden), einem Flugausfall oder einer Überbuchung bzw. Nichtbeförderung betroffen sind, eine Entschädigung in Höhe von bis zu 600 Euro erhalten. Zudem werden weitere Fluggastrechte, wie Betreuungsleistungen in der Verordnung geregelt. Informationen darüber, für welche Flüge diese Rechte genau gelten sind ebenso in der Regelung erhalten.
So haben Fluggäste von Flybe bereits bei Verspätungen ab 2 Stunden einen Anspruch auf Betreuungsleistungen. Diese müssen von der Airline bereitgestellt werden. Hierzu gehören Getränke, Verpflegung sowie Zugang zu Kommunikationsmitteln (Telefon und E-Mail). Sollte sich die Flugverspätung bis auf den nächsten Tag ziehen und eine Übernachtung notwendig sein, muss die Fluggesellschaft auch einen Hotelaufenthalt samt Transportwege vom Flughafen zum Hotel und wieder zurück bezahlen.
Um eine Entschädigung aus der Fluggastrechteverordnung erhalten zu können, ist es essenziell, dass eine bestätigte Buchung vorliegt und, dass sich der Passagier pünktlich am Check-In von Flybe gemeldet hat. Dies muss auch geschehen, wenn eine Verspätung des Flugs bereits lange vorher bekannt ist.
Des Weiteren muss der betroffene Flug innerhalb der EU starten, egal von welcher Airline er durchgeführt wird. Alternativ kann der Flug auch nur in der EU landen. Für einen Anspruch auf Entschädigung muss er dann jedoch von einer europäischen Airline durchgeführt werden.
Ihr Flug hat all diese Voraussetzungen erfüllt? Überprüfen Sie ganz einfach ob Ihnen eine Entschädigung zusteht:
Das Sturgeon Urteil
Um sicherzustellen, dass Fluggäste ausreichend geschützt werden, haben das Europäische Parlament und die Europäische Kommission die EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 erlassen. In diesem Dokument werden Regeln über die Bedingungen für Flugannullierung und Nichtbeförderung von Passagieren festgelegt. Fünf Jahre später, im Jahr 2009, wurde im Sturgeon-Urteil entschieden, dass diese Regeln nicht nur für annullierte Flüge und Fälle von Nichtbeförderung gelten sollten, sondern auch für Flugverspätungen. Das bedeutet, dass alle Fluggäste, die in Europa Verspätungen von mehr als 3 Stunden erleiden, Anspruch auf Betreuung und in vielen Fällen auch auf Entschädigung haben.
Das Montrealer Übereinkommen
Das Montrealer Übereinkommen wurde 1999 unterzeichnet und legt Vorschriften fest, die Fluggesellschaften auf internationalen Flügen befolgen müssen. Der Vertrag schützt die Rechte von Passagieren bei Verlust bzw. Verspätung ihres Gepäcks, sowie bei Flugverspätungen und -annullierungen und Personenschäden von Passagieren.
Die EU-Fluggastrechteverordnung setzt klare Regeln zur Entschädigung von Passagieren fest, welche eine Flugverspätung, Flugannullierung oder Nichtbeförderung in Kauf nehmen mussten. Hierbei gilt es vor allem zu beachten, dass es sich um eine EU-Regulierung handelt. Dies bedeutet, dass die Verordnung nur innerhalb der Europäischen Union gültig ist.
Meine Rechte bei einer Flugverspätung mit Flybe
Flugverspätungen sind der häufigste Grund, aus dem Entschädigungen beansprucht werden. Gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung haben Flybe Passagiere bei Verspätungen von mehr als 3 Stunden einen Anspruch auf bis zu 600 Euro Entschädigung. Die Höhe dieser Entschädigung ist nicht, wie häufig angenommen, vom Ticketpreis abhängig, sondern von der Flugdistanz. Fluggäste erhalten jedoch immer mindestens 250 Euro Entschädigung, wenn sie ein Recht darauf haben. Diese Rechte gelten auf allen Flügen, die innerhalb der EU stattfinden, oder in der EU starten. Alternativ können die Flüge auch nur in der EU landen, jedoch müssen sie dann von Fluggesellschaften durchgeführt werden, welche ihren Hauptsitz innerhalb Europas haben.
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Anspruch nuMeine Rechte bei einem Flugausfall von Flybe
Passagiere werden im Fall von Verspätungen oder Flugausfällen häufig nicht von Flybe über ihre Rechte aufgeklärt. Richtig ist, dass im Fall eines annullierten Fluges ein Recht auf bis zu 600 Euro Entschädigung besteht. Zudem können Passagiere ein Recht auf Betreuungsleistungen und sogar Hotelübernachtungen haben. Flybe muss desweiteren dafür sorgen, dass betroffene Passagiere auf andere Flüge umgebucht werden und das Ziel ihrer Reise erreichen. Sollte eine Umbuchung nicht möglich sein, haben Fluggäste das Recht, die Kosten für ihre bereits bezahlten Tickets von der Airline erstattet zu bekommen. Hierbei muss Flybe den Passagieren die Wahl zwischen einer finanziellen Rückerstattung und einem Gutschein für einen späteren Flug geben. Wichtig ist, dass die Entscheidung, welche Option gewählt, allein beim Fluggast liegt.
Meine Rechte bei Überbuchung eines Flybe Fluges
Wenn ein Flug überbucht ist, gibt es für zurückbleibende Passagiere meist zwei Möglichkeiten. Die Wahl hat starke Auswirkungen auf Ihre Ansprüche, weshalb Sie beide Möglichkeiten durchrechnen sollten:
Option A: Sie bleiben unfreiwillig zurück
Werden Sie gegen Ihren Willen nicht befördert und haben Ihren Platz nicht freiwillig abgegeben, dann steht Ihnen ein Recht auf finanzielle Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung zu. Je nach Reiseziel und Flugdistanz können Sie bis zu 600 Euro zurückverlangen, unabhängig davon, wie viel das ursprüngliche Ticket gekostet hat.
Lassen Sie sich nicht davon abschrecken, wenn Flybe angibt, dass bei einer Überbuchung kein Anspruch auf Entschädigung bestünde. Dies stimmt nicht! In der Fluggastrechteverordnung (EG) 261/2004 ist festgelegt, dass einem Passagier eine Entschädigung zusteht, sollte der jeweilige Flug überbucht gewesen und er aus diesem Grund nicht befördert worden sein.
Option B: Sie treten freiwillig zurück
Viele Airlines fragen Passagiere beim Einchecken, ob diese freiwillig von dem Flug zurücktreten würden. Als Entschädigung erhalten Fluggäste dann in der Regel Gutscheine oder Geldzahlungen und ihnen wird ein Platz im nächsten Flieger zugesichert. Teilweise erhalten diese Reisenden auch ein Upgrade der Buchungsklasse (für den späteren Flug).
Für den Fall, dass Sie freiwillig zurücktreten und im Gegenzug dafür eine Entschädigung erhalten, entfällt Ihr Recht auf jede weitere Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung. Dies ist unabhängig davon, welche Art von Entschädigung Sie erhalten haben. Treten Sie freiwillig von Ihrem Platz zurück, dann ist dies eine freiwillige Entscheidung, mit der Sie akzeptieren, zu einem späteren Zeitpunkt zu fliegen.
Meine Rechte bei Nichtbeförderung durch Flybe
Es kommt vor, dass Passagieren das Boarding verweigert wird. In diesen Fällen spricht man von einer Nichtbeförderung. Hierfür gibt es zahlreiche Gründe. Der häufigste Grund dürfte eine Überbuchung des Fluges sein.
Sollten Sie also am Gate abgewiesen werden, haben Sie dieselben Rechte wie Personen, welche bei einer Überbuchung unfreiwillig zurückbleiben. In diesen Fällen muss Ihnen Flybe eine Entschädigung von bis zu 600 Euro auszahlen und kann sich nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen.
Meine Rechte bei einer Flugzeitänderung durch Flybe
Wenn sich der Flugplan für Ihren Flug kurzfristig ändern, haben Sie häufig ein Recht auf Entschädigung. Dieses gilt jedoch nur unter bestimmten Bedingungen.
- Sie wurden weniger als 7 Tage vor dem geplanten Abflug über die Änderung informiert: Sollte Ihr geänderter Flug nun mehr als eine Stunde früher als geplant am Ziel ankommen, oder aber mindestens 2 Stunden später als geplant, steht Ihnen eine Entschädigung zu.
- Sie wurden zwischen 7 und 14 Tage vor dem geplanten Abflug über die Änderung informiert: Sollte Ihr geänderter Flug nun mehr als 2 Stunden früher als geplant am Ziel ankommen, oder aber mindestens 4 Stunden später als geplant, steht Ihnen eine Entschädigung zu.
Sollte Flybe Sie mehr als 2 Wochen vor Abflug über die Verschiebung Ihres Flugs informiert haben, besteht leider kein Anspruch auf Entschädigung. In diesem Fall müssen Sie die Flugplanänderung leider hinnehmen. Eine solche Information kann per Mail, SMS oder telefonisch geschehen. Dabei ist entscheidend, dass Sie die Mitteilung auch erhalten. Wird das Reisebüro von Flybe über die geänderten Flugzeiten informiert, unterlässt es aber, die Information rechtzeitig an den Passagier weiterzuleiten, dann besteht trotzdem ein Anspruch auf Entschädigung!
Der Flug kann selbstverständlich auch ohne Entschädigungsanspruch weiterhin gemäß der Bedingungen von Flybe gecancelt oder umgebucht werden. Beachten Sie, dass hierbei jedoch Gebühren fällig werden können.
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Anspruch nuMeine Rechte bei einem verpassten Anschlussflug durch Flybe
Passagiere, die aufgrund eines verspäteten Zubringerfluges von Flybe Ihren Anschlussflug verpassen, haben ein Recht auf finanzielle Entschädigung, falls Sie mit mehr als 3 Stunden Verspätung am Flughafen ihrer Enddestination angekommen sind.
Hierbei ist es wichtig zu beachten, dass Sie den vollen Umfang der Entschädigung nur erhalten, wenn alle Flüge von Ihrem Start- zu Ihrem Zielort unter eine Buchung fallen, also gemeinsam gebucht wurden. Handelt es sich beispielsweise um Flüge von Frankfurt über Reykjavik nach Washington, können Sie also nur eine Entschädigung für die volle Strecke verlangen, wenn alle Flüge unter eine Buchung fallen. Hätten Sie hingegen den Flug von Frankfurt nach Reykjavik separat von dem Flug von Reykjavik nach Washington gebucht, ist das keine Option. In diesem Fall können Sie aber dennoch trotzdem ganz normal eine Entschädigung für einen verspäteten Einzelflug verlangen der mehr als 3 Stunden verspätet war. Beachten Sie zudem, dass Sie bei separat gebuchten Flügen keinen Anspruch auf Ersatztransport für Ihren Anschlussflug haben, falls Sie diesen aufgrund eines verspäteten Zubringerflugs verpasst haben.
Die Regelungen für Verspätungen bei Anschlussflügen wurden so auch in einem Urteil vom 26. Februar 2013 vom Europäischen Gerichtshof bestätigt. Ein weiteres Urteil des EuGH vom 31. Mai 2018 bestätigte zudem, dass die Regelung auch für Anschlussflüge gilt welche gänzlich im Nicht-EU-Ausland durchgeführt wurden.
Meine Rechte bei Flybe-Streiks
Ausschlaggebend für einen Entschädigungsanspruch ist die Ursache der Verspätung, Annullierung oder Überbuchung. Die Europäische Fluggastrechteverordnung legt hierfür zwei Hauptgründe fest: Gründe, für die Flybe verantwortlich ist und Gründe, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen. Diese zweite Kategorie wird auch als “außergewöhnliche Umstände” bezeichnet und umfasst z.B. schlechte Wetterbedingungen, Naturkatastrophen oder politische Unruhen. In diesen Fällen müssen Airlines keine Entschädigung an Ihre Passagiere bezahlen.
Im Fall von Streiks ist leider häufig unklar, ob es sich bei ihnen um einen außergewöhnlichen Umstand handelt, da es häufig sehr auf die genauen Umstände des Streiks ankommt.
Im Allgemeinen werden Streiks des Flughafenpersonals, sowie Streiks der Flugsicherheit als außergewöhnliche Umstände gewertet, da die Fluggesellschaften keinen Einfluss auf diese Bereiche haben. Aber Achtung: Oft fallen aufgrund solcher Streiks nur ein paar Flüge aus und Airlines versuchen all ihre Flugverspätungen und Flugausfälle von dem Tag des Streiks auf diesen Umstand zu schieben. Häufig lohnt es sich also dennoch stur zu bleiben und genauer nachzufragen.
Bei Streiks des Flybe-Personals stehen die Chancen eine Entschädigung zu bekommen schon besser. Zwar berufen sich Fluggesellschaften auch hier oftmals auf außergewöhnliche Umstände, jedoch bewerten immer mehr Gerichte in Deutschland und der EU diese Situation anders und urteilen im Sinne der Fluggäste. Hierbei muss meist immer noch im Einzelfall geprüft werden, was die genauen Umstände waren. Aus welchem Grund wurde gestreikt? Wie lange im Voraus wurde der Streik angekündigt? Welche Maßnahmen hat Flybe ergriffen um den Streik zu verhindern?
All diese Fragen können Indikatoren für die Frage sein, ob ein Recht auf Entschädigung besteht. Im Januar 2020 hat das Landgericht Frankfurt beispielsweise entschieden, dass ein Recht auf Entschädigung besteht, wenn die Airline nicht alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um den Streik zu verteiden.
Ein Beispiel für Streiks bei denen ein Recht auf Entschädigung besteht sind die vielen Ryanair Streiks aus dem Jahr 2018. Diverse Gerichte haben bei diesen Streiks bereits im Sinne der Passagiere entschieden. Ein Anspruch auf Entschädigung besteht für Flüge aus dem Jahr 2018 übrigens noch bis Ende 2021.
Wie viel Geld steht mir zu?
Passagiere haben ein gesetzlich festgelegtes Recht auf finanzielle Entschädigung, die bis zu 600 Euro pro Person betragen kann! Dieser Anspruch besteht europaweit und ist in der EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/04 festgelegt.
Je länger die zurückgelegte Strecke des Flugs, desto höher fällt der Anspruch auf Entschädigung aus. Die konkrete Höhe der Entschädigung ist in drei Gruppen gestaffelt und gilt pro Person:
Flugstrecke | Entschädigung |
---|---|
Flüge kürzer als 1.500 km | Erhalten Sie 250 € pro Passagier |
Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km | Erhalten Sie 400 € pro Passagier |
Flüge über 1.500 Kilometern innerhalb der EU | Erhalten Sie 400 € pro Passagier |
Flüge über 3.500 Kilometern außerhalb der EU | Erhalten sie 600 € pro Passagier |
Es ist wichtig zu beachten, dass es sich bei der Distanz nach der die Höhe der Entschädigung berechnet wird, nicht um die tatsächlich zurückgelegte Distanz handelt, sondern um die sogenannte „Luftlinie“. Das ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn sich die Flugroute ändert, weil das Flugzeug beispielsweise etwas umfliegen muss.
Übrigens haben alle Flybe-Passagiere dieses Recht auf Entschädigung. Das schließt auch Kleinkinder ein, insofern diese nicht umsonst befördert wurden.
Welche zusätzlichen finanziellen Ausgleichsmöglichkeiten gibt es?
Zusätzlich zu einer Entschädigung bei Flugverspätung können noch weitere Ansprüche gegen Flybe vorliegen. Unter gewissen Umständen, haben Fluggäste das Recht auf Erstattung der Ticketkosten oder Schadensersatzansprüche.
Erstattung der Ticketkosten
Sollten Sie von einer Flugverspätung betroffen sein, haben Sie ab einer Verspätung von 5 Stunden das Recht Ihre Reise abzubrechen. In diesem Fall ist Flybe rechtlich verpflichtet Ihnen die Ticketkosten zurückzuerstatten. Diese Zahlung muss innerhalb von 7 Tagen durch die Airline erfolgen.
Falls Sie eine Reise mit Anschlussflug gebucht haben und die Verspätung bei dem Zwischenstopp eintritt, haben Sie zusätzlich ein Recht auf Rücktransport zum Ausgangsflughafen. Die Kosten für den Rücktransport müssen von Flybe übernommen werden und die dafür fälligen Kosten dürfen nicht von der Rückerstattung Ihres Ticketpreises abgezogen werden. Das ist insbesondere dann wichtig, wenn eine alternative Beförderung zum Endziel der Reise keinen Sinn mehr macht, weil Sie beispielsweise Ihren wichtigen Termin bereits verpasst haben.
Beachten Sie zudem, dass das Recht auf Entschädigung bei Flugverspätung natürlich trotzdem weiterhin noch zusätzlich besteht.
Ansprüche auf Schadensersatz
Im alltäglichen Sprachgebrauch wird häufig das Wort „Schadensersatz“ gleichgesetzt mit einer Entschädigung oder Erstattung der Ticketkosten. Korrekt ist das nicht, dann bei einem Schadensersatz geht es darum, dass die zuständige Fluggesellschaft für Folgeschäden, die aus der Flugverspätung resultieren, aufkommen muss. Diese Schadensersatzansprüche sind häufig nicht einfach einzufordern, Passagiere sollten sich jedoch dennoch die Mühe machen und es versuchen.
Sollten Sie Ihre Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen wollen, ist es ratsam sich zunächst die relevanten Gesetzestexte durchzulesen. Schadensersatzansprüche bei Flugverspätung ergeben sich zum Einen aus dem Montrealer Abkommen, sowie §§280, 281 BGB und Artikel 12 der EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004.
Bei der Einforderung dieser Ansprüche ist Vorsicht geboten, in gewissen Fällen kann eine Anrechnung der Ausgleichszahlungen (z.B. Entschädigung für Flugverspätung) auf die Höhe des Schadensersatzes rechtens sein. In diesem Fall lohnt sich das Durchsetzen der Schadensersatzansprüche nur, wenn die Summe den Betrag der zu zahlenden Entschädigung übersteigt.
Einige Beispiele für Schadensersatzansprüche durch eine Flugverspätung sind:
- Schadensersatz bei einem verpassten Termin: Die Durchsetzung dieses Anspruchs wird als besonders komplex angesehen, daher empfehlen wir den Einsatz eines Anwalts. Dieser Schadensersatzanspruch kann zudem, wie oben erwähnt, mit den Ausgleichszahlungen verrechnet werden.
- Schadensersatz für eine Ersatzbeförderung, Verpflegung oder eine Unterkunft: Sollte die Fluggesellschaft nicht für die Betreuungsleistungen aufkommen, zu deren Bereitstellung sie verpflichtet ist, können Sie diese Leistungen dennoch auf eigene Rechnung nutzen. Heben Sie unbedingt alle Belege auf, denn alle Zahlungen, die Sie im Bezug auf Betreuungsleistungen getätigt haben, können Sie im Rahmen Ihrer Ansprüche auf Schadensersatz von Flybe zurückverlangen. Die Beträge können nicht auf die Entschädigung angerechnet werden.
- Ansprüche gegen Reiseveranstalter: Zusätzlich zur Entschädigungszahlung von Flybe können Sie gegebenenfalls das Recht auf eine Reisepreisminderung vom Reiseveranstalter haben.
- Ersatz der Rechtsanwaltskosten: Da sich Airlines häufig weigern Entschädigungen auszuzahlen, kann es passieren, dass diese Fälle in Rechtsstreits enden und sogar vor Gericht gehen. Verliert die Fluggesellschaft dann den Fall und muss die Entschädigung auszahlen, können Sie zusätzlich Ihre Anwaltskosten als Schadensersatz geltend machen und von Flybe zurückverlangen.
Wie kann ich meine Entschädigung von Flybe fordern?
Bereits während der Wartezeit auf Ihren verspäteten Flug am Flughafen können Sie erste Schritte tätigen, um ihre Entschädigung erfolgreich geltend zu machen. Behalten Sie unbedingt alle Dokumente Ihrer Reise. Dazu gehören die Buchungsbestätigung, Ihre Bordkarte, sowie Belege für alle weiteren Kosten, wie z.B. Taxi, Unterkunft oder Mahlzeiten, die Ihnen durch die Flugverspätung entstanden sind. Lassen Sie sich Ihre Flugverspätung zusätzlich schriftlich von Mitarbeitern von Flybe bestätigen und bringen Sie, wenn möglich, den Grund für Ihre Verspätung in Erfahrung. Dokumentieren Sie des Weiteren den genauen Verlauf Ihrer Verspätung inklusive der Uhrzeit zum Zeitpunkt des Öffnens der Türen nach Landung am Zielort. Es kann außerdem hilfreich sein, wenn Sie Kontaktdaten mit anderen Passagieren austauschen. So haben Sie Zeugen und können sich gegenseitig bei der Durchsetzung Ihrer Entschädigungsansprüche unterstützen.
Die angefertigten Notizen und gesammelten Dokumente können im weiteren Verlauf Ihre Chancen selbst erfolgreich zu sein drastisch steigern. Im nächsten Schritt wenden Sie sich nun direkt an Flybe und fordern schriftlich die Entschädigung. Hierbei schildern Sie den genauen Sachverhalt Ihrer Entschädigung, nennen die Anzahl der Gäste, für die Sie eine Entschädigung fordern und definieren, wie viel Entschädigung Sie pro Personen verlangen.
Dieses Verfahren gegen Flybe kann häufig stressig und frustrierend sein, da Airlines sich weigern die Entschädigung auszuzahlen. Sollten Sie keine Lust auf einen Papierkrieg mit der Fluggesellschaft haben, hilft unser erfahrenes Team von Flug-Verspaetet.de Ihnen gerne weiter.
Warum mit Flug-Verspätet?
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Über Flybe
Flybe ist eine britische Fluggesellschaft die 1979 unter dem Namen Jersey European Airlines gegründet wurde. Der Sitz der Airline befindet sich in Exeter. Flybe betreibt 10 Basen im Vereinigten Königreich sowie eine in Deutschland am Flughafen Düsseldorf. Der Heimatflughafen der Fluggesellschaft liegt am Flughafen Exeter.
2019 wurde bekannt gegeben, dass Flybe ab 2020 als Virgin Connect unter der Dachmarke Virgin fliegen soll. Die Airline sollte vor allem Zubringenflüge für die Langstreckenflüge des Konzerns übernehmen.
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