Lufthansa-Flug verspätet oder gestrichen? Holen Sie sich Entschädigung und Rückerstattung!

Wenn Ihr Lufthansa-Flug erheblich verspätet oder überbucht war bzw. ausgefallen ist, haben Sie laut EU-Vorschriften gegebenenfalls Anspruch auf bis zu 600 € Entschädigung.

Beantragen Sie jetzt Ihren Anspruch in weniger als 5 Minuten!

Was Sie wissen sollten

  • Lufthansa-Flug mit mindestens 3 Stunden Verspätung? Dann können Sie möglicherweise bis zu 600 € Entschädigung fordern.

  • Im Falle einer Lufthansa-Flugstreichung haben Sie zudem unter Umständen Anspruch auf Entschädigung, und zwar dann, wenn Ihr Flug weniger als 14 Tage vor dem ursprünglichen Abflugdatum gestrichen wurde.

  • Airlines bieten für Flugausfall oft Reisegutscheine an: Nehmen Sie diese nicht an, schließlich haben Sie ein Recht auf vollständige Rückerstattung des Ticketpreises!

  • Flug-Verspaetet.de hilft Fluggästen, schnell ihr Geld zurückzuerhalten: Sie übermitteln uns in wenigen Minuten alle wichtigen Daten bezüglich Ihres Fluges und wir kümmern uns für Sie um den Rest.

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Geprüft von Tom van Bokhoven
CEO und Fluggastrechtsexperte

Zuletzt aktualisiert am

Lufthansa Entschädigung: Flugverspätung oder Flugstreichung – was sind meine Rechte?

Bei einem Flug mit der Lufthansa sind Ihre Fluggastrechte laut der EU-Fluggastrechteverordnung, auch bekannt als Verordnung (EG) Nr. 261/2004, geschützt. Diese Verordnung gewährleistet, dass Sie bei erheblicher Verspätung oder Streichung Ihres Flugs durch Verschulden der Fluggesellschaft eine Entschädigung und – im Falle einer Streichung – zudem eine Erstattung des Flugtickets verlangen können.

Was genau besagt die EU-Fluggastrechteverordnung?

  • Ihr Lufthansa-Flug hatte mindestens 3 Stunden Verspätung? Wenn die Verspätung von der Airline verschuldet ist, können Sie bis zu 600 € Entschädigung von Lufthansa fordern.
  • Lufthansa hat Ihren Flug gestrichen? Haben Sie einen Ersatzflug der Fluglinie abgelehnt (oder wurde Ihnen keiner angeboten), haben Sie Anspruch auf eine Erstattung des Flugtickets.
  • Lufthansa hat Sie weniger als 14 Tage vor Abflug über die Flugstreichung informiert? Dann haben Sie möglicherweise auch Anspruch auf Entschädigung i. H. v. bis zu 600 €!

Lufthansa-Flug verspätet oder stroniert?

Lufthansa Entschädigung bei Flugverspätung  – holen Sie sich bis zu 600 €

Sie haben Ihr Reiseziel aufgrund einer Flugverspätung von Lufthansa verspätet erreicht? Dann stehen Ihnen möglicherweise bis zu 600 € Flugentschädigung von Lufthansa zu!

Wann kann ich von der Lufthansa Entschädigung für Flugverspätung fordern?

Sie können von der Lufthansa eine Entschädigung von bis zu 600 € verlangen, wenn die zwei folgenden Kriterien erfüllt sind:

  1. Sie sind mindestens 3 Stunden zu spät an Ihrem Zielort angekommen.
  2. Die Fluggesellschaft trägt hierfür die Verantwortung. (Beachten Sie allerdings die sogenannten außergewöhnlichen Umstände, in denen kein Entschädigungsanspruch besteht, wie schlechtes Wetter oder politische Unruhen im Land.)

Wie viel Entschädigung kann ich bei Flugverspätung von der Lufthansa verlangen?

FlugstreckeEntschädigung
Flüge kürzer als 1.500 kmErhalten Sie 250 € pro Passagier
Flüge zwischen 1.500 und 3.500 kmErhalten Sie 400 € pro Passagier
Flüge über 1.500 Kilometern innerhalb der EUErhalten Sie 400 € pro Passagier
Flüge über 3.500 Kilometern außerhalb der EUErhalten sie 600 € pro Passagier

Flugstreichung Lufthansa-Flug – Vorschriften bzgl. Rückerstattung und Entschädigung

Wurde Ihr Lufthansa-Flug gestrichen, haben Sie – je nach den genauen Umständen der Flugstreichung – eventuell Anspruch auf die Erstattung des Flugtickets, eine Entschädigung von bis zu 600 € oder beides.

Mein Lufthansa-Flug wurde gestrichen – wann kann ich mir den Ticketpreis erstatten lassen?

Sie haben Anspruch auf Erstattung Ihres Lufthansa-Tickets, wenn der Flug gestrichen wurde und Sie keinen von der Fluglinie angebotenen Ersatzflug angetreten haben. Auch wenn Ihnen gar kein Ersatzflug angeboten wurde, können Sie sich den Ticketpreis erstatten lassen.

Lufthansa-Reisegutschein statt Rückerstattung – annehmen oder nicht?

Wir raten davon ab, Reisegutscheine statt einer Rückerstattung zu akzeptieren. Dafür gibt es zwei Gründe:

  1. Wenn Sie einen Reisegutschein annehmen, verpflichten Sie sich, dieselbe Airline wieder zu buchen. Außerdem hantieren Fluggesellschaften meist strenge Fristen, wie lange ein solcher Gutschein gültig ist.
  2. Für den Fall, dass die Fluggesellschaft insolvent wird, können Sie sich den Gutschein nicht mehr auszahlen lassen – anders ausgedrückt: Ihr Geld ist weg.

=> Sie haben schon einen Lufthansa-Gutschein angenommen? Wir können Ihnen helfen, sich diesen erstatten zu lassen.

Wann kann ich von der Lufthansa Entschädigung für Flugstreichung fordern?

Im Allgemeinen können Sie Entschädigung bei Flugausfall fordern, wenn Ihr Flug weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflugtag gestrichen wurde. Weitere Kriterien gelten hinsichtlich des Ersatzfluges, den Ihnen die Airline gegebenenfalls angeboten hat. Eine Übersicht dieser Kriterien finden Sie in der nachstehenden Tabelle.

Denken Sie auch an die außergewöhnlichen Umstände, z. B. eine Naturkatastrophe, die verhindern, dass Ihr Flugzeug abhebt. Wenn Ihr Flug aufgrund dieser außergewöhnlichen Umstände gestrichen wurde, haben Sie möglicherweise keinen Anspruch auf Entschädigung.


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Wann kann ich von der Lufthansa sowohl Rückerstattung als auch Entschädigung für Flugausfall fordern?

Sie können von der Lufthansa eine Rückerstattung und Entschädigung verlangen, wenn Ihr Flug weniger als 14 Tage vor dem ursprünglich geplanten Abflugtag gestrichen wurde und Sie keinen Ersatzflug der Airline angetreten haben.

Um eine Entschädigung zu erhalten, sind jedoch im Hinblick auf den Ersatzflug weitere Kriterien (wie in der folgenden Tabelle angegeben) und die sogenannten außergewöhnlichen Umstände zu berücksichtigen.

Streichung des FlugsAlternativflugEntschädigung
Weniger als 7 Tage im VorausAbflug >1h früher oderJA
7-14 Tage im VorausAbflug >2h früher oderJA
Weniger als 14 Tage im VorausKein Alternativflug angebotenJA

Ich bin mit der Lufthansa in ein Nicht-EU-Land geflogen. Kann ich trotzdem eine Entschädigung verlangen?

Ja. Ganz gleich, ob Sie mit der Lufthansa in die USA oder nach Asien geflogen sind, bei Flugproblemen können Sie eine Entschädigung verlangen.

Sollten Sie allerdings mit einer Nicht-EU/Nicht-UK-Airline fliegen, kann die Situation eine andere sein. Einzelheiten dazu finden Sie in der folgenden Tabelle.

Ihr FlugBeispielEnschädigung
Flug mit einer EU-AirlineVon Berlin nach Amsterdam mit KLMJA
Flug mit einer Nicht-EU-Airline aus der EU herausVon Frankfurt nach Los Angeles mit UnitedJA
Flug mit einer Nicht-EU-Airline in die EU reinVon Los Angeles nach Frankfurt mit UnitedNEIN


Außergewöhnliche Umstände – kann die Lufthansa meine Entschädigungsforderung ablehnen?

Außergewöhnliche Umstände sind Situationen, in denen die Flugverspätung oder Flugstreichung nicht von der Airline verschuldet wurde. Wenn eine der folgenden Situationen Ihr Flugproblem verursacht hat, haben Sie eventuell keinen Anspruch auf Flugentschädigung.

  • Schlechte Wetterverhältnisse, wie dichter Nebel, Starkregen oder Gewitter.

  • Streiks, häufig in der Luftfahrtindustrie.

    Doch aufgepasst: Ein Streik der jeweiligen Flug­gesellschaft bzw. ihrer Kabinen­beschäftigten fällt NICHT unter höhere Gewalt!

  • Politische Umstände, wie ein Terrorangriff oder ein generelles Sicherheitsrisiko aufgrund politischer Unruhen.

  • Naturkatastrophen, wie Vulkanausbrüche oder Tornados.

  • Die Kollision eines Flugzeugs mit Vögeln oder anderen Fremdkörpern.

  • Ein Fluggast, der an Bord erkrankt oder sich den Anweisungen des Kabinen­personals widersetzt.

  • Flugverspätungen, die durch das Flughafen­personal verursacht werden, wie außergewöhnlich lange Warte­schlangen an den Sicherheitskontrollen.

Doch aufgepasst: Fluggesellschaften berufen sich gelegentlich auf außergewöhnliche Umstände, auch wenn diese gar nicht vorlagen. Die Airlines hoffen, sich so vor Entschädigungszahlungen drücken zu können.


Wenn Sie die Chance, entschädigt zu werden, maximieren möchten, fordern Sie Ihre Entschädigung und Erstattung noch heute mit der Hilfe von Flug-Verspaetet.de ein. Wir werden Ihre Forderung genau prüfen und die Fluggesellschaft zur Verantwortung ziehen. Es dauert nur ein paar Minuten Ihrer Zeit, uns die wichtigsten Informationen zu Ihrem Flug mitzuteilen, und wir kümmern uns um alles Weitere.

Dabei arbeiten wir ausschließlich nach dem Prinzip „kein Erfolg, keine Kosten“.

=> Jetzt Entschädigung fordern

Lufthansa Entschädigung bei streik?

War Ihr Flug aufgrund eines Airline-Streiks verspätet oder wurde gestrichen, z. B. wegen dem 2019 Lufthansa-Streik? Ein Streik des Airline-Personals zählt nicht zu den außergewöhnlichen Umständen. Das heißt, Sie haben in diesem Fall Anspruch auf Entschädigung, auch wenn die Fluggesellschaft Ihnen etwas anderes erzählt.

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Wie viel Zeit habe ich, um Entschädigung und Erstattung für meinen Lufthansa-Flug zu fordern?

Gegebenenfalls haben Sie bis zu 6 Jahre, um Ihren Entschädigungs- und Erstattungsanspruch geltend zu machen.

Im Einzelfall hängt dies von der Gesetzgebung dreier Länder ab: das Land, von dem aus Sie fliegen, das Zielland, in das Sie fliegen, und das Land, in dem die Fluggesellschaft ihren Sitz hat.

Hier einige Beispiele:

  • In Frankreich haben Sie bis zu 5 Jahre Zeit für Ihre Forderung.
  • In Belgien haben Sie 1 Jahr Zeit.
  • In Großbritannien haben Sie bis zu 6 Jahre Zeit.
  • In Deutschland sind es bis zu 3 Jahre.

Als Fluggast können Sie sich für die Entschädigung auf die günstigste Gesetzgebung berufen.

=> Prüfen Sie, ob Ihr Anspruch auf Lufthansa Flugentschädigung und Erstattung noch gültig ist

Wie lange dauert es, bis die Lufthansa meine Entschädigung bzw. Rückerstattung auszahlt?

Fluggäste, die ihre Forderung über uns einreichen, erhalten ihr Geld oft innerhalb weniger Wochen oder Monate.

Reagiert die Fluggesellschaft allerdings nicht bzw. müssen wir Ihren Fall vor Gericht bringen, kann sich die Wartezeit um einige Monate oder sogar Jahre verlängern.

Doch Sie können darauf zählen, dass wir – wenn Sie Ihre Lufthansa Entschädigung/Lufthansa Erstattung über uns einfordern – bis zum bitteren Ende für Ihr Recht kämpfen werden. Unser Team wird Sie über alle wichtigen Änderungen bezüglich Ihrer Forderung informieren und ist bei Fragen jederzeit gern für Sie da.

Wir erleichtern Ihnen das Verfahren zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche: Sie übermitteln uns einfach nur die grundlegenden Angaben zu Ihrem Flug, und wir kümmern uns um den Rest – falls nötig sogar vor Gericht.

Wie Sie bei der Lufthansa Entschädigung und Erstattung fordern?

Prüfen Sie zunächst, ob Sie tatsächlich Anspruch auf Entschädigung bzw. Erstattung haben – dazu haben wir für Sie unseren kostenlosen und unverbindlichen Anspruchsrechner.

Danach können Sie entweder selbst Ihren Anspruch bei der Fluggesellschaft geltend machen – oder Sie beauftragen uns mit dieser lästigen Aufgabe. Wenn Sie Flug-Verspaetet.de einschalten, kostet Sie das Ganze nur wenige Minuten: Sie übermitteln uns einfach nur die wichtigsten Informationen zu Ihrem Flug und wir kümmern uns um den Rest. Wir analysieren Ihren Anspruch sorgfältig (einschließlich der Wetter- und Flugdaten), bereiten die rechtlichen Unterlagen vor, setzen uns mit den entsprechenden Mitarbeitern der Fluggesellschaft in Verbindung und gehen – falls erforderlich – auch für Sie vor Gericht.

Warum mit Flug-Verspätet?

1m Passagieren geholfen

9 Rechtsteams in Europa

98% Erfolgsquote vor Gericht

Über Lufthansa

Bis 2019 war Lufthansa die größte Airline-Gruppe in Europa. Aber auch, wenn dieser Titel jetzt Ryanair gehört, ist das deutsche Luftfahrtunternehmen nach wie vor hervorragend im Geschäft und bietet Flüge in Europa und in ganze Welt an.

Wenngleich die heutige Lufthansa offiziell 1953 gegründet wurde, versteht sich das Unternehmen als Nachfolger der Deutsche Luft Hansa AG, eine nationale deutsche Fluggesellschaft, die zwischen 1926 und 1951 existierte. Als Gründungsjahr gibt Lufthansa daher oft 1926 an, dabei ist sie – rechtlich gesehen – kein direkter Nachfolger der ursprünglichen Luft Hansa AG.

Neben der Lufthansa selbst besitzt die Lufthansa Group eine Reihe von Tochterunternehmen, darunter Air Dolomiti, Austrian Airlines, Brussels Airlines, Eurowings und Swiss Air Lines.

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