Ihre Fluggastrechte sind geschützt
Wenn Sie innerhalb der EU fliegen, mit einer europäischen Fluggesellschaft fliegen oder Ihr Flug in der EU abfliegt, sind Ihre Rechte durch die Verordnung EG Nr. 261/2004 geschützt.
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Flug-Verspaetet.de verteidigt Ihre Fluggastrechte!
Unser Team von Experten ist der perfekte rechtliche Partner an Ihrer Seite, wenn es um die Beantragung von Flugentschädigungen geht. Wir prüfen und erstellen Ihren Fall gegen die Fluggesellschaft, um Ihre Chancen auf eine Flugentschädigung von bis zu 600 € pro Passagier zu maximieren!
Entschädigung für verspätete oder abgesagte Flüge beantragen
Sie haben das Recht, eine Entschädigung für Ihren verspäteten, abgesagten oder überbuchten Flug zu beantragen.
Gemäß der europäischen Verordnung EU261 haben Sie bei einer Verspätung, Annullierung oder Verweigerung des Boardings möglicherweise Anspruch auf eine Flugentschädigung von bis zu 600 € pro Passagier, Flugrückerstattung oder beides in bestimmten Situationen.
Die Höhe der Entschädigung hängt von der Flugstrecke ab.
Wann habe ich Anspruch auf Flugentschädigung?
Die Flugentschädigung ist geregelt, und Sie müssen einige Kriterien erfüllen, um einen Anspruch geltend zu machen.
Um Anspruch auf Flugentschädigung zu haben:
- Ihr Flug muss um mehr als 3 Stunden verspätet sein oder
- weniger als 14 Tage vor Abflug abgesagt worden sein.
In beiden Fällen muss die Fluggesellschaft auch für die Verspätung oder Annullierung verantwortlich sein, um eine Flugentschädigung geltend machen zu können.
Erfahren Sie mehr über Ihre Rechte als Flugpassagier
Wenn Ihr Flug verspätet ist oder abgesagt wird, können Sie eine Flugentschädigung beantragen. Weitere Informationen zur Höhe der Flugentschädigung gemäß der europäischen Verordnung finden Sie in der Tabelle.
Wussten Sie, dass Sie bei einer Verspätung Ihres Fluges von mehr als 3 Stunden oder einer Absage weniger als zwei Wochen vor Abflug nicht nur Anspruch auf Flugentschädigung haben? Sie haben auch Anspruch auf besondere Unterstützung, einschließlich Erfrischungen, Mahlzeiten, Nutzung des Telefons, Unterkunft und Transport zum und vom Flughafen. Erhalten Sie die besondere Betreuung, die Sie verdienen, indem Sie einfach das Personal der Fluggesellschaft am Flughafen kontaktieren.
Schließlich können Sie auf unseren detaillierteren Seiten zu Flugverspätungen, -absagen, verpassten Anschlüssen und Überbuchungen weitere Informationen zu Ihren Rechten als Passagier erhalten.
Indemnisation | Destination & distance |
---|---|
250 € | Pour des vols jusqu'à 1500 kilomètres |
400 € | Pour tous les autres vols au sein de l'UE |
400 € | Pour les vols de 1500 à 3500 kilomètres au départ ou à destination d'un aéroport situé en dehors de l'Union européenne |
600 € | Pour tous les autres vols |
Bitte beachten Sie: Im Falle einer Langstreckenflugverspätung von über 3500 Kilometern zwischen 3 und 4 Stunden ist die Fluggesellschaft berechtigt, die Entschädigung von 600 € um 50 % zu reduzieren.