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Flugverspätung durch Krankheit eines Besatzungsmitglieds kein Umstand höherer Gewalt
Denn es ist tatsächlich so, dass die Fluglinie sehr wohl krankheitsbedingte Ausfälle verhindern kann. Sie ist dazu verpflichtet, ausreichend Ersatzpersonal (auch Piloten) verfügbar zu haben, damit Personalausfälle nicht den Flugbetrieb beeinträchtigen. Somit fallen annullierte und verspätete Flüge aufgrund von Krankheit der Besatzungsmitglieder nicht unter die außergewöhnlichen Umstände. Anders sieht es allerdings aus, wenn ein Passagier an Bord erkrankt und der Flug sich dadurch verzögert, denn darauf kann die Airline tatsächlich keinen Einfluss nehmen.
Sollten Sie als Passagier von einem verspäteten oder ausgefallenen Flug betroffen sein, der durch einen Krankheitsfall der Besatzung hervorgerufen wurde, dann haben Sie ab einer dreistündigen Verspätung am Zielort Anspruch auf eine Entschädigungszahlung gegenüber der Airline. Die Höhe der Entschädigung hängt dabei unter anderem von der Flugdistanz ab und ist wie folgt gestaffelt:
Flugstrecke | Entschädigung |
---|---|
Flüge kürzer als 1.500 km | Erhalten Sie 250 € pro Passagier |
Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km | Erhalten Sie 400 € pro Passagier |
Flüge über 1.500 Kilometern innerhalb der EU | Erhalten Sie 400 € pro Passagier |
Flüge über 3.500 Kilometern außerhalb der EU | Erhalten sie 600 € pro Passagier |
Zudem haben Passagiere ab einer zweistündigen Verzögerung einen Anspruch auf Versorgungsleistungen. Darunter fallen Verpflegung, Getränke, sowie Zugang zu Kommunikationsmitteln. Längere Wartezeiten über Nacht berechtigen zudem einen Hotelaufenthalt, sowie Transport von und zum Flughafen. Sollten diese Leistungen nicht von der Airline angeboten werden und sie müssten die Ausgaben vorstrecken, können Sie diese von der Airline zurückfordern. Auch dabei unterstützen wir Sie gerne!
Wie Flug-Verspaetet.de Ihnen hilft
Wenn Ihr Flug aufgrund der Erkrankung des Piloten oder eines Besazungsmitglieds mindestens 3 Stunden verpsätet war oder ausgefallen ist, helfen wir Ihnen gerne dabei, Ihre Rechte bei der Airline durchzusetzen. Mit Hilfe unseres Entschädigungsrechners können Sie in nur wenigen Minuten kostenlos und unverbindlich erfahren, wie viel Entschädigung Ihnen zusteht. Ein Entschädigungsanspruch besteht bis zu drei Jahre nach dem Flug:
Anschließend können Sie uns beauftragen, die Entschädigung für Sie von der Airline einzufordern und unser internationales Expertenteam legt sofort für Sie los und nimmt Ihnen jegliche Arbeit ab. Und das Beste: Flug-Verspaetet.de arbeitet nach dem Motto "Kein Erfolg, keine Kosten". Das bedeutet, dass wir nur im Erfolgsfall eine Provision auf den durchgesetzten Betrag erheben - ansonsten ist der Service für Sie kostenlos!
Im Gegensatz zu einigen anderen Portalen erheben wir keinerlei Zusatzgebühren, z.B. für den Gang vor Gericht. Auch deshalb empfiehlt uns das Verbraucherschutzportal Finanztip.de und das Vergleichsportal test.de!
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