Kennen Sie Ihre Rechte als Passagier?
Freitag, 10. Juli 2015
Sie sind bereits am Flughafen, haben eingecheckt und sind kury davor and Bord des Flugzeuges zu steigen. Doch dann kommt die niederschmetternde Nachricht: Ihr Flug ist verspätet, oder noch schlimmer, er wurde annulliert. Das ist ernüchternd. Vor allem, weil man nun ohne Gepäck da steht und nicht weiß, wo man eigentlich hin soll. Doch die meisten Passagiere wissen nicht einmal, dass sie ein Recht auf finanziellen Schadensersatz haben in vielen Fällen.
Die Verordnung (EC) No 261/2004
Diese EU-Verordnung bezieht sich auf Schadensersatzansprüche bei Flügen von und in der EU (so wie bei Flügen die von einem nicht Europäischen Land in ein EU Land fliegen, ausgeführt von einer Europäischen Fluggesellschaft). Hier wird erklärt, wann und unter welchen Umständen Passagiere ein Recht haben auf Schadensersatz. Man muss kein Anwalt sein, um die Verordnung zu verstehen und ein kurzer Einblick verhilft einem dazu zu verstehen, wann man Recht hat und wann nicht.
Behalten Sie Änderungen im EU Gesetz im Auge
Unsere EU Gesetzgebung ist nicht statisch sondern ist einer konstanten Änderung unterworfen. Gesetze sind flexibel und werden auch im Passagierbereich ständig auf das Neue angepasst. Halten Sie deshalb Gesetzesneuerungen im Auge. Wenn sich Gesetze ändern, dann meist zum Vorteil der Passagiere.
Fragen Sie um Hilfe
Abhängig von der Länge der Verspätung und den Umständen Ihrer Verspätung, haben Sie einen Anspruch auf Mahlzeiten und Getränke, einen Hotelaufenthalt oder sogar eine finanzielle Entschädigung. Viele Airlines jedoch wissen, dass Ihre Kunden nichts von diesen Gesetzen wissen und bieten deshalb auch keine dieser Dienstleistungen an. Bewahren Sie deshalb immer alle Rechnungen auf, um die extra Kosten später wieder einfordern zu können.
Wann bekomme ich eine finanzielle Entschädigung?
Sind Sie betroffen von einer Überbuchung oder war ihr Flug annulliert oder mehr als drei Stunden verspätet, sind sie in den meisten Fällen berechtigt eine Entschädigung einzufordern. Der Betrag ist dann in Höhe von EUR 250, 400 oder 600 und ist abhängig von der Flugdistanz und die Länge der Verspätung.
Wir helfen Ihnen gerne
Obwohl Sie das Recht auf eine finanzielle Entschädigung haben, zahlen Airlines nicht aus und verweisen gerne auf "Außergewöhnliche Umstände". Wir helfen Ihnen gerne dabei, erfolgreich einen Schadensersatzanspruch bei der Airline durchzusetzen und greifen dabei auf unsere Erfahrung in diesem Fachbereich zurück.
Flug-Verspaetet.de arbeitet nach dem Prinzip "Kein Erfolg, keine Kosten". Nur im Erfolgsfall erheben wir eine Provision von 25 % (zzgl. MwSt.) auf den durchgesetzten Betrag - ansonsten ist der Service für Sie kostenlos!
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