Preisminderung bei Flugverspätungen – Was steht einem zu?
Montag, 14. September 2015
Ist ein Flug um mehr als drei Stunden verspätet, oder wird er annulliert, steht dem Passagier eine, gesetzlich festgelegte, Entschädigung zu. Die Summen der Entschädigung sind von der Flugstrecke abhängig. Steht Ihnen also eine finanzielle Entschädigung zu, muss Ihnen die Airline die entsprechende Summe voll auszahlen.
EUR 250,- | Für Flüge bis zu 1.500 km |
EUR 400,- | Für Flüge innerhalb der EU von mehr als 1.500 km |
EUR 400,- | Für Flüge außerhalb der EU zwischen 1.500 km und 3.500 km |
EUR 600,- | Für alle anderen Flüge von mehr als 3500 km |
Bucht man allerdings eine Pauschalreise, zum Beispiel im Reisebüro, kann es etwas komplizierter werden. Bei extrem verspäteten oder annullierten Flügen zahlen einen einige Reiseveranstalter ein Teil des Gesamtpreises zurück. Entscheidet sich ein Fluggast zusätzlich bei der Airline Entschädigung zurück zu verlangen, wird die Preisminderung auf die Ausgleichszahlung der Airline angerechnet. Der Fluggast darf nämlich nicht zweimal für den gleichen Mangel entschädigt werden, dies entschied kürzlich das Landesgericht Berlin.
Hintergrund war ein verspäteter Flug aus Kuba, der mit einer 22-stündigen Verspätung in Deutschland ankam. Der Reiseveranstalter hatte zwei Urlaubern eine Preisminderung von jeweils EUR 121,50,- ermöglicht. Beide wollten jedoch zusätzlich bei der Fluggesellschaft einen weiteren Entschädigungsanspruch einreichen. Angesichts der Flugstrecke hätte jedem EUR 600,- zugestanden. Den Reisenden wurden aber jeweils nur EUR 478,50,- zugesprochen (die Differenz von EUR 600,- und der zuvor erhaltenen, EUR 121,50). Sowohl die Preisminderung als auch die zusätzliche Entschädigung seien, laut dem Richter, einzig und allein auf die außergewöhnlich lange Verspätung zurückzuführen. Für eine Doppelentschädigung gebe es sonst keinen Grund.
War Ihr Flug verspätet oder annulliert? Prüfen Sie hier Ihren Anspruch auf Entschädigung.
Geschrieben von: Flug-Verspaetet
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