Kreuzfahrtschiff

Preisminderung für Kreuzfahrt wegen Flugausfall

Donnerstag, 12. Mai 2016

Kommt ein Passagier aufgrund von Problemen mit seinem Flug zu spät zum gebuchten Kreuzfahrtschiff, kann er seinen Reisepreis teilweise zurückverlangen. Dies entschied kürzlich das Amtsgericht Rostock. Entscheidende Voraussetzung ist allerdings, dass die Kreuzfahrt und der Flug zusammen gebucht wurden.

Im aktuellen Fall kamen die Kläger zweieinhalb Tage zu spät in Brasilien an, wo sie eine Südamerika-Kreuzfahrt gebucht hatten. Zuerst fiel der Flug wegen eines Streiks aus. Der zweite Flug, der einen Tag später ging, musste aufgrund technischer Probleme auf den Kanaren zwischenlanden. Erst mit einer Ersatzmaschine am nächsten Tag kamen die Urlauber in Rio de Janeiro an, wo sie an Bord des Schiffes gehen konnten.

Vor Gericht verlangten die Urlauber eine anteilige Minderung des Urlaubspreises für drei Tage vom Reiseveranstalter. Allerdings wurden ihnen nur zweieinhalb Tage zugesprochen, da sie das Schiff nachmittags erreicht hatten. Ein Schadensersatzanspruch gegen die Rederei steht den Reisenden nach dem Urteil aber nicht zu, da der Reederei nicht das Verschulden der Airline bzw. des Flughafenbetreibers zugerechnet werden kann.

Kreuzfahrtschiff

Geschrieben von Flug-Verspaetet.de

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