Die Serie hält an – Flugstreiks in Frankreich vom 3. bis 5. Juni

Montag, 30. Mai 2016

Die Mobilmachung gegen das geplante Arbeitsrecht in Frankreich dauert an. „Wir rufen zu einem Generalstreik in ganz Frankreich auf.“, ließ Philippe Martinez, Generalsekretär der Gewerkschaft CGT, letzten Dienstag verlauten. Für den Flugverkehr speziell, rufen die Gewerkschaftsvertreter zu Streiks vom 3. bis 5. Juni (Ende dieser Woche) auf.

Da diese Streiks angemeldet waren, ist es den Fluggesellschaften möglich, ihre Flugpläne dementsprechend anzupassen und den Flugausfall so gering wie möglich zu halten. Dennoch sind Flugausfälle für das ganze Land zu erwarten.

Streiks – wie ist das Passagierrecht ?

Zahlreiche Flüge werden jährlich aufgrund von Streiks verspätet und annulliert, aber was ist das Passagierrecht in solch einem Fall? In den meisten Fällen greift das Passagierrecht in diesem Moment nicht, da nicht das perosnal der Fluggesellschaften, sondern Angestellte der Flughäfen und das Bodenpersonal streiken. In diesem Fall zählt der Flugausfall zu der Kategorie „außergewöhnliche Umstände“, was bedeutet, dass die Fluggesellschaften die Streikfolgen nicht zu vertreten haben und Passagieren keine Entschädigung zusteht.

Flug verspätet : Was ist der Anspruch einer Entschädigung

Wenn allerdings das Personal der Fluggesellschaft selber streikt, dann greift das reguläre Recht der Passagiere auf eine finanzielle Entschädigung. Diese ist wie folgt gestaffelt:

  • 250 Euro bei einem Flug von bis zu 1.500 km
  • 400 Euro bei einem Flug von mehr als 1.500 km bis zu 3.500 km
  • 600 Euro bei einem Flug von mehr als 3.500 km

Und diese Ansprüche können (länderabhängig) auch mehrere Jahre in die Vergangenheit geltend gemacht werden. Überprüfen Sie also Ihren Flug und reichen Sie Ihren Anspruch ein, wir setzen uns dafür ein, dass Sie eine Entschädigung* erhalten!

Die Serie hält an – Flugstreiks in Frankreich vom 3. bis 5. Juni

*Flug-Verspaetet.de arbeitet nach dem Prinzip "Kein Erfolg, keine Kosten". Sollten Sie nach der unverbindlichen Prüfung Ihres Falls den Anspruch bei uns einreichen, erheben wir nur im Erfolgsfall eine Provision von 25 % (zzgl. MwSt.) auf den durchgesetzten Betrag - ansonsten ist der Service für Sie kostenlos!

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