Versicherung gegen Flugverspätung
Dienstag, 20. Dezember 2016
Das chinesische Versicherungsunternehmen Zhong An bietet eine Versicherung gegen Flugverspätungen an. Doch die Sache hat einen Haken...
Entscheidend für eine Auszahlung bei Zhong An ist nicht die Ankunftszeit (wie bspw. bei der europäischen Fluggastrechteverordnung), sondern die Abflugzeit. Ob der Versicherungsbetrag ausgezahlt wird, hängt allerdings nicht von der offiziellen Abflugzeit aus. Zhong An arbeitet mit einem Dienstleister zusammen, der die Abflugzeit aufgrund verschiedener Daten prognostiziert. Nur wenn der tatsächliche Zeitpunkt des Starts von dieser Prognose abweicht bekommt der Kunde eine Entschädigung von der Versicherung.
Das Unternehmen ist für seine verrückten Versicherungen bekannt
Der Online-Versicherer hatte bereits zur Fußball-WM mit kuriosen Angeboten auf sich aufmerksam gemacht. Damals konnte man zum Beispiel eine Trunkenheitsversicherung gegen eine Gebühr von umgerechnet ca. 40 Cent abschließen. Im Falle einer Alkoholvergiftung wurden knapp 27 € ausgezahlt. Im Todesfall hätten die Erben sogar 1.200 € bekommen. Und auch eine „Hooliganpolice“ wurde damals angeboten, wie diese genau aussah und welche Summen durch die zahlreichen Ausschreitungen internationaler Hooligans tatsächlich geflossen sind, ist unklar.
Passagiere in der EU sind gesetzlich gegen Verspätungen geschützt
Glücklicherweise haben Fluggäste, die von einem EU-Flughafen starten oder mit einer europäischen Airline in die EU fliegen, eine spezielle Versicherung gegen Flugverspätungen nicht nötig. Falls ein Flug ausfällt oder mehr als 3 Stunden Verspätung hat, steht den Passagieren nämlich bereits per Gesetz eine Entschädigung von 250 € bis zu 600 € pro Person zu. Diese kann auch bis zu 3 Jahren rückwirkend eigefordert werden.
Ob auch Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben, können Sie schnell, kostenlos und unverbindlich mit unserem Entschädigungsrechner überprüfen!
*Flug-Verspaetet.de arbeitet nach dem Prinzip "Kein Erfolg, keine Kosten" Sollten Sie einen Fall bei uns einreichen, erheben wir nur im Erfolgsfall eine Provision von 25 % (zzgl. MwSt.) auf den durchgesetzten Betrag - ansonsten ist der Service für Sie kostenlos!
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