Katze Koffer

Aggressive Katzenbesitzerin: Keine Entschädigung für Flugverspätung

Dienstag, 31. Januar 2017

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat kürzlich über einen ungewöhnlichen Vorfall an Bord einer Lufthansa Maschine entschieden. Passagiere hatten auf Entschädigungszahlungen geklagt, nachdem ihr Flieger wegen einer streitlustigen Katzenhalterin an Bord zwischenlanden musste.

Auf einem Flug von Las Vegas nach Frankfurt a. M. kam es bereits im August 2015 zu folgendem Vorfall: Eine Passagierin brachte unangemeldet ihre Katze mit an Bord, wo diese zunächst unentdeckt in einer Handtasche verborgen blieb. Als die Frau das Tier jedoch noch vor dem Start der Maschine, entgegen der Vorschriften, in der Kabine herum laufen ließ, wurden die Crew und andere Passagiere auf den pelzigen blinden Passagier aufmerksam. Die Crew zeigte sich damit einverstanden, die Besitzerin und ihre Katze zu befördern, stellte jedoch die Bedingung, dass die Katze getrennt von der Besitzerin in einem ungenutzten Waschraum untergebracht werden müsse. Die Passagierin zeigte sich mit dem Vorschlag einverstanden, sodass das Flugzeug in Richtung Frankfurt starten konnte.

Heftiger Konflikt über den Wolken

Während des Fluges änderte die Frau jedoch ihre Meinung und protestierte gegen die Unterbringung der Katze im Waschraum. Daraufhin kam es zu einer heftigen Auseinandersetzung mit der Kabinencrew, infolge deren die Frau sowohl handgreiflich wurde, als auch mit terroristischen Absichten und Kontakten zur Mafia drohte. Der Pilot sah sich angesichts des aggressiven Verhaltens dazu gezwungen, eine Zwischenlandung in Denver vorzunehmen um die Passagierin von Bord zu verweisen. Für alle anderen Passagiere hatte dies zur Folge, dass sie in Denver übernachten mussten und erst am nächsten Tag ihren Weiterflug antreten konnten. Der Flieger kam schließlich mit einer Verspätung von mehr als 24 Stunden in Deutschland an.

Entschädigungsklagen wurden abgelehnt

Einige Passagiere klagten daher auf Entschädigungszahlungen nach der EU Fluggastrechteverordnung. Das Amtsgericht Frankfurt a. M. urteilte nun, dass es sich bei diesem speziellen Fall um einen außergewöhnlichen Umstand handelt, dessen Eintritt die Fluggesellschaft nicht vermeiden konnte. Zwar könnte man anmerken, so die Begründung des Gerichtes, dass die Airline den unangemeldeten Transport der Katze nicht hätte gestatten dürfen. Der eigentliche außergewöhliche Umstand sei jedoch das gewaltbereite Verhalten der Frau gewesen, welches die Notlandung erforderlich machte. Durch die anfängliche Kooperation der Katzenhalterin sei für die Crew allerdings nicht ersichtlich gewesen, dass diese später derart aggressiv reagieren würde.

Durch diesen Gerichtsentscheid ist die Fluggesellschaft von der Zahlungspflicht befreit. Bereits in der Vergangenheit entschied das Amtsgericht Frankfurt a. M. negativ über einen Fall, bei dem ein randalierender Passagier eine Flugverspätung verursacht hatte.

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Geschrieben von Flug-Verspaetet.de

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