Keine Entschädigung bei Verspätung aufgrund von Vogelschlag
Dienstag, 9. Mai 2017
Am Donnerstag, dem 04. Mai 2017, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass es weiterhin keinen Anspruch auf Entschädigung gibt, wenn sich ein Flug aufgrund eines Vogelschlags verzögert.
Der Ursprung des Urteils geht auf die Klage eines Ehepaars zurück, welches aufgrund eines Vogelschlags Verzögerungen auf ihrem Flug von Burgas (Bulgarien) nach Ostrava (Tschechische Republik) erleiden musste. Die Verspätung betrug fünf Stunden. Grundlage der Klage ist die EU Fluggastrechtverordnung, welche besagt, dass Fluggäste ab drei Stunden Verspätung grundsätzlich einen Anspruch auf Entschädigung haben.
Allerdings muss die Fluggesellschaft keine Entschädigung zahlen, wenn die Verspätung auf einen außergewöhnlicher Umstand zurückzuführen ist. Die Luxemburger Richter urteilten nun, dass Zwischenfälle mit Vögeln weiterhin unter die Kategorie außergewöhnliche Umstände fallen. Dadurch können Fluggesellschaften weiterhin die Zahlung einer Entschädigung verweigern.
⇒ Hier lesen: Umstände höherer Gewalt
Sonderfall aufgrund technischer Kontrollen
Das Ehepaar hat allerdings dennoch die Möglichkeit, ihren Anspruch auf Entschädigung geltend zu machen. Auf dem tschechischen Flughafen wurde das Flugzeug nach der Kollision mit einem Vogel kontrolliert und freigegeben. Anschließend bestand die ausführende Airline darauf, dass ein zweiter Techniker zurate gezogen wird.
Auch nach der Zweitkontrolle stand fest, dass das Flugzeug keine gravierenden Schäden durch den Vogelschlag erlitten hatte. Beide Kontrollen führten insgesamt zu einer Verspätung von vier Stunden. Der europäische Gerichtshof befand die zweite Kontrolle für nicht erforderlich. Aus diesem Grund kann die daher resultierende Verspätung der Fluggesellschaft zugerechnet werden und den Passagieren steht eine Ausgleichszahlung zu.
Maßnahmen sollen Vogelschläge verhindern
Vogelschläge kommen im Flugverkehr immer wieder vor. Im letzten Jahr kam es in Deutschland zu knapp 750 gemeldeten Zwischenfällen. Im schlimmsten Fall kann ein Vogelschlag sogar das Triebwerk einer Passagiermaschine beschädigen, was zu gefährlichen Situationen führen kann. Grundsätzlich muss nach einem Vogelschlagdeshalb immer eine technische Inspektion des Flugzeugs erfolgen, weshalb es mittlerweile eine Reihe von Maßnahmen gibt, die ein solches Ereignis von vornherein verhindern sollen:
• Durch diverse Eingriffe in die Natur sollen Flughäfen und deren unmittelbare Umgebung für Vögel so unattraktiv wie möglich gemacht werden.
• Abschreckung der Vögel durch Laser, Feuerwerk und akustische Signale.
• Drohnen, die aussehen wie Greifvögel, sollen kleinere Vögel verscheuchen.
• Jagdhunde werden genutzt, um die Vögel aufzuspüren. Am Flughafen Köln/Bonn wird sogar das Frettchen Mickie zur Vogelabwehr eingesetzt.)
Geschrieben von Flug-Verspaetet.de
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