Kein Champagner: Frau zwingt Piloten zur Notlandung
Freitag, 15. Dezember 2017
Eine Passagierin rastete auf einem Flug von Moskau nach Zürich so sehr aus, dass das Flugzeug in Stuttgart notlanden musste. Grund war der fehlende Nachschub an Champagner.
Business Class Passagieren wird jeder Wunsch von den Augen abgelesen - zumindest dachte das wohl eine 44-jährige Schweizerin. Als ihr dennoch nach mehrmaligen bitten der Genuss von mehr Champagner verweigert wurde, ließ sie sich nicht mehr beruhigen und tigerte in der Kabine hin und her. Sie wurde aggressiv und packte ein Besatzungsmitglied schließlich am Handgelenk, woraufhin sich der Pilot zu einer Notlandung in Stuttgart gezwungen sah.
Saftige Strafe für die Passagierin
Dort wurde die Schweizerin bereits von der Polizei erwartet und musste ein Strafgeld von 5.000 € bezahlen. Für die Airline Swiss ist dies aber nur ein Tropfen auf dem heißen Stein: Sie kostet die Zwischenlandung in Stuttgart, die ungefähr 45 Minuten dauerte, mehrere zehntausend Euro. Ob sich die aufgebrachte Passagierin an diesen Kosten beteiligen muss, ist noch unklar.
Nicht verwunderlich ist deshalb auch, dass der Piloten die aggressive Frau nach dem Bezahlen des Bußgeldes nicht wieder an Bord lassen wollte. So konnte der Flug mit den restlichen 43 Fluggästen fortgesetzt werden. Diese Entscheidung ist übrigens sein gutes Recht – wenn er der Ansicht ist, dass die Person eine Gefahr für die Passagiere oder die Besatzung darstellen könnte.
Randalierende Passagiere im Flugzeug leider kein Einzelfall
Auch wenn man es sich vielleicht nicht vorstellen mag, kommt es immer häufiger zu Zwischenfällen dieser Art, bei der randalierende Passagiere den Piloten zur Landung zwingen oder gleich den Abflug verhindern. Bereits 2015 drohte beispielweise eine Frau dem Bordpersonal "mit der Mafia", weil ihre Katze nicht im Flugzeug frei herumlaufen durfte - diese hatte sie heimlich in ihrer Handtasche an Bord geschmuggelt. In Russland sorgte eine wütende Ehefrau für eine sechsstündige Flugverspätung, da sie sich scheiden lassen wollte.
Für die Mitreisenden sind solche Vorfälle natürlich ärgerlich, da sie viel Zeit und auch Nerven kosten. Allerdings besteht kein Anspruch auf Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung, da es sich um einen sogenannten "außergewöhnlichen Umstand" handelt.
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