Mäuse bei Finnair sorgen für 24 Stunden Flugverspätung
Freitag, 11. Mai 2018
Bei Flug-Verspaetet.de hören wir regelmäßig allerlei kuriose Begründungen, warum ein Flug sich verspätetet. Doch selbst wir werden immer wieder überrascht – dieses Mal sollte eine Maus Schuld an einem ganzen Tag Verspätung sein!
Eigentlich wollten unsere Kunden, eine 3-köpfige Familie, mit Finnair nach China fliegen. Doch da angeblich die Nagetiere an Bord gesichtet wurden, konnte das Flugzeug nicht starten, wie die skandinavische Fluggesellschaft auf Nachfrage mitteilte. Insgesamt kam es zu einer Verspätung von 24 Stunden.
Das i-Tüpfelchen war jedoch die Aussage der Airline, dass es sich dabei um einen außergewöhnlichen Umstand handele, der nicht im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft liege. Das bedeutet, dass die Forderung der Familie nach einer Entschädigung direkt abgelehnt werden würde.
Sind die Mäuse oder die Fluggesellschaft schuld an der Verspätung?
Der Abflug verzögerte sich auch deshalb so stark, weil das Flugzeug aufgrund der Mäuse unter Quarantäne gestellt wurde. Als die Familie erfuhr, dass ihnen die Fluggesellschaft keine Entschädigung zahlen werde, ergriff sie den letzten Strohhalm und wendete sich direkt an uns, Flug-Verspaetet.de.
Eine Antwort folgte prompt: „Typischerweise sind die Gründe für eine Verspätung schlechtes Wetter, ein technischer Defekt oder ein Streik. Dieser Fall ist einzigartig.“, so Matthias Möller, Leiter der Rechtsabteilung von Flug-Verspaetet.de. Daraufhin fingen wir an zu recherchieren, ob Mäuse in einem Flugzeug wirklich ein außergewöhnlicher Umstand sind, oder ob die Fluggesellschaft sich nur vor der Zahlung drücken will.
Wer wagt, gewinnt!
Nachdem Finnair sich auch nach mehreren Forderungen von Flug-Verspaetet.de weigerte, die Entschädigung an die Familie auszuzahlen, mussten wir zu härteren Maßnahmen greifen und reichten Klage gegen Finnair ein. Das Gericht entschied zugunsten der Familie: Maßnahmen gegen Nagetiere an Bord eines Flugzeugs seien Aufgabe der Airline und somit kein außergewöhnlicher Umstand. So siegte die Gerechtigkeit schlussendlich doch und die Familie konnte, drei Jahre nach dem Vorfall, ihre rechtmäßige Entschädigung von 1.800 Euro durchsetzen. Denn nach der europäischen Fluggastrechteverordnung steht den Passagieren bei einem Langstreckenflug und einer Verspätung von mehr als vier Stunden eine Entschädigung von 600 Euro pro Person zu.
„Hier bestätigt sich wieder einmal: Wer wagt, gewinnt!“, so Matthias Möller. „Leider versuchen die Fluggesellschaften regelmäßig alle Arten von Tricks, um eine Zahlung zu verhindern. Dessen sind wir uns bewusst und bestehen daher stets darauf, dass die Rechte der Passagiere gewahrt werden.“
Entschädigung bei Flugverspätungen: Anspruch besteht öfter als man denkt
Wie dieses Beispiel zeigt, sind außergewöhnliche Umstände seltener, als die Fluggesellschaften es häufig angeben. Nur in wenigen Situationen, wie zum Beispiel Naturkatastrophen, extrem schlechten Wetter oder einem Streik kann es sein, dass verspäteten Passagieren keine Entschädigung zusteht.
Wenn Sie auch einen verspäteten Flug hatten oder Ihre Verbindung sogar ganz annulliert wurde, können Sie mit dem kostenlosen Entschädigungsrechner von Flug-Verspaetet.de in nur drei Minuten unverbindlich herausfinden, ob und wie viel Entschädigung Ihnen zusteht:
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