Flybmi meldet Insolvenz an
Dienstag, 19. Februar 2019
Erneut musste innerhalb kurzer Zeit eine Fluggesellschaft Insolvenz anmelden. Diesmal erwischte es die britische Flybmi. Die Flüge wurden bereits am Wochenende eingestellt. Grund dafür ist unter anderem der drohende ungeregelte Brexit.
„Schweren Herzens“, so teilte die Airline mit, habe man den Flugbetrieb einstellen müssen. Unter anderem die gestiegenen Treibstoffkosten seien für die Pleite verantwortlich. Aber auch die Verunsicherung von Fluggästen und Geschäftspartnern aufgrund des drohenden Brexits hätten sich negativ ausgewirkt. So seien beispielsweise lukrative Verträge nicht zustande gekommen.
Auch deutsche Flughäfen von Flybmi-Pleite betroffen
Die britische Fluggesellschaft flog auch Ziele in Deutschland an. Dazu gehörten Flughäfen wie Frankfurt, München, Hamburg und Düsseldorf, aber auch Regionalflughäfen wie Nürnberg, Saarbrücken und Rostock/Laage. Besonders bei letzterem sieht die Lage nun düster aus: Da bereits Germania vor wenigen Wochen Insolvenz anmelden musste, gibt es nun erst mal keine Linienflüge mehr von dem Flughafen.
⇒ Diese Auswirkungen hat der Brexit auf die Passagierrechte
Negative finanzielle Folgen der Flybmi-Insolvenz für die Passagiere
Nicht nur für die 376 Mitarbeiter von Flybmi (im Übrigen nicht zu verwechseln mit Flybe) hat die Pleite negative Folgen: Durch die plötzliche Insolvenz waren am Wochenende hunderte Passagiere gestrandet. Die Fluggesellschaft rät Passagieren, die ihren Flug nun nicht mehr antreten können, zu prüfen, ob eine eventuell vorhanden Reiseversicherung für den Schaden aufkommt. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass viele Passagiere auf den Unkosten sitzen bleiben werden.
Auch Fluggäste, denen eine Entschädigung nach der europäischen Fluggastrechteverordnung zusteht, werden aller Voraussicht nach leer ausgehen. Denn prinzipiell steht diesen zwar ein Anteil aus der Insolvenzmasse zu, doch in der Praxis handelte es sich dabei bei ähnlichen Fällen um maximal einen Bruchteil der eigentlichen Summe.
Da es Flybmi seit der Stellung des Insolvenzantrags insolvenzrechtlich untersagt ist, Entschädigungsforderungen an Passagiere auszuzahlen, können wir leider keine Fälle mehr gegen die Airline annehmen.
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