Back view of people carrying luggage boarding on a Ryanair plane resized 750

Ryanair Flug 24 Stunden verspätet

Freitag, 6. Dezember 2019

Am Sonntag, den 01. Dezember 2019 hätte der Ryanair Flug FR 1063 planmäßig um 12 Uhr in Warschau abheben sollen und gute 3 ½ Stunden später um 15.40 Uhr in Madrid landen sollen. Die eigentliche Landung erfolgte allerdings um 15.20 Uhr – einen Tag später, nämlich am Montag, den 02. Dezember 2019. Wie es zu der extremen Verspätung kam und welche Rechte die Passagiere nun haben, erfahren Sie hier.

Ryanair Flug verspätet 24 Stunden

Wieso war der Flug so verspätet?

Wie betroffene Passagiere berichten, sollen erste Details eine Stunde nach der geplanten Abflugzeit bekannt gegeben worden sein. Zu diesem Zeitpunkt meldete die Airline technische Probleme, gab jedoch laut den Fluggästen vor Ort keine weiteren Auskünfte über den weiteren Verlauf des Fluges. Um 18 Uhr desselben Tages, sollen die Passagiere immer noch keine Informationen bekommen haben. Zu diesem Zeitpunkt verteilte Ryanair dann Verzehrgutscheine im Wert von 4 Euro an die betroffenen Passagiere. Die Fluggesellschaft bestätigte, dass es nach der Verspätung aufgrund technischer Probleme zu weiteren Verzögerungen kam. Laut Angaben von Ryanair wurde dies den Fluggästen per E-Mail und SMS mitgeteilt. Betroffene Fluggäste konnten dies jedoch nicht bestätigen. Diese teilen am späten Abend ihren Unmut auf sozialen Medien und versuchen dort endlich Informationen von der Fluggesellschaft zu erhalten.

Um 20 Uhr wurde dann bekannt gegeben, der Flug können nun noch stattfinden, doch zum eigentlichen Boarding kam es erst um 21.30 Uhr. Nachdem alle Passagiere an Bord waren, weigerte sich nun der Kapitän die Passagiere zu befördern. Er habe Probleme bei der Steuerung bemerkt, weshalb ein sicherer Flug nicht garantiert werden konnte.

Nachdem nun also klar war, dass der Flug am Sonntag nicht mehr starten könne, wurden die Fluggäste nach weiterem Warten in Hotels gebracht, wo sie die Nacht verbringen konnten. Laut Aussagen der Passagiere kamen die letzten Gäste um 3 Uhr nachts im Hotel an.

Wie die Fluggäste mitteilten wurde der Flug für den nächsten Tag um 8.45 Uhr morgens angekündigt, tatsächlich konnte das Flugzeug jedoch erst um 11.40 Uhr starten und landete dann mit knapp 24 Stunden Verspätung um 15.20 Uhr in Madrid.

Haben Passagiere ein Recht auf Entschädigung?

Wie die betroffenen Gäste bekannt gaben, haben sich einige von Ihnen bereits am Sonntag, 01. Dezember 2019 gegen 18 Uhr nach Entschädigungen erkundigt. Laut der EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 steht ihnen eine solche nämlich zu, wenn sie mit mehr als 3 Stunden Verspätung an ihrem Zielort ankommen. Da die drei Stunden bereits vor Abflug erfolglos verstrichen sind, wandten sich einige Fluggaste an die Mitarbeiter des Ryanair-Schalters. Dort wurden sie jedoch abgewiesen mit der Begründung, dass technische Schwierigkeiten, die Infolge einer Wartung oder durch eine unterbliebene Wartung auftreten, als außergewöhnlicher Umstand zu werten sind. Sollten außergewöhnliche Umstände der Grund für eine Verspätung sein, ist die betroffene Airline von ihrer Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung freigestellt.

Die Auskunft der Mitarbeiter war jedoch nicht ganz korrekt. Airlines versuchen häufig sich auf außergewöhnliche Umstände zu berufen um eine Zahlung zu umgehen. Richtig ist, dass technische Defekte kein außergewöhnlicher Umstand sind und Passagieren in der Regel eine Entschädigung zusteht. Die Information, welche die Ryanair Angestellten also den Fluggästen gaben, ist schlichtweg falsch. Technische Probleme fallen nämlich in den operativen Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft und sind dementsprechend aktiv von dieser beeinflussbar. Diese Rechtsprechung bestärkte 2015 auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.

Auf Basis dieser Rechtsprechung sollte auch Passagieren des Ryanair-Fluges von Warschau nach Madrid eine Entschädigung zustehen. Dieser Fall beweist, dass Fluggesellschaften häufig Gründe vorschieben um Entschädigungszahlungen zu vermeiden. Sollten Sie Hilfe beim Durchsetzen Ihres Anspruchs brauchen, helfen wir Ihnen gerne weiter.

Wie kann Flug-verspaetet.de bei einer Flugunregelmäßigkeit mit Ryanair helfen?

Ihr Flug war verspätet, überbucht oder ist ausgefallen? Wir helfen Ihnen gerne dabei, Ihre Rechte bei der Airline durchzusetzen. Dabei arbeitet Flug-Verspaetet.de nach dem Motto "Kein Erfolg, keine Kosten". Das bedeutet, dass wir nur im Erfolgsfall eine Provision von 25 % (zzgl. MwSt.) auf den durchgesetzten Betrag erheben - ansonsten ist der Service für Sie kostenlos! Mit Hilfe unseres Entschädigungsrechners können Sie in nur wenigen Minuten kostenlos und unverbindlich erfahren, wie viel Entschädigung Ihnen zusteht. Ein Entschädigungsanspruch besteht bis zu drei Jahre nach dem Flug:

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