Fluggäste erhalten Entschädigung bei Streik
Dienstag, 11. Februar 2020
Bisher galten Streiks nach deutschem Recht meist als außergewöhnliche Umstände. In diesen Fällen müssen Fluggesellschaften also keine Entschädigung für verspätete oder ausgefallene Flüge bezahlen. Nun hat das Landgericht Frankfurt entschieden, dass Fluggäste bei Annullierungen oder Verspätungen, welche durch Pilotenstreiks verursacht wurden, ein Recht auf Entschädigung haben, sofern die bestreikte Fluggesellschaft nicht alle zumutbaren Maßnahmen unternommen hat um diesen Streik zu verhindern. Überprüfen Sie ganz einfach schnell und kostenlos, ob auch Ihnen ein Recht auf Entschädigung zusteht:
Habe ich ein Recht auf Entschädigung bei einem Streik?
Grundsätzlich besteht in Deutschland bei Flugverspätungen und Annullierungen aufgrund von Streiks kein Recht auf Entschädigung. Hierfür gibt es jedoch seit Kurzem eine wichtige Ausnahme. Im Januar hat das Landgericht Frankfurt entschieden, dass Passagiere ein Recht auf Entschädigung gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung haben, wenn es sich bei den bestreikten Flügen um einen Pilotenstreik handelt und die betroffene Fluggesellschaft nicht alles Zumutbare versucht hat um die Flugausfälle und Verspätungen zu verhindern.
Bei dem Fall, welcher in Frankfurt verhandelt wurde, geht es um einen Streikaufruf der Pilotenvereinigung “Cockpit” aus dem Jahr 2018. In diesem Zusammenhang legten viele Piloten an allen deutschen Flughäfen die Arbeit nieder und es kam zu zahlreichen Flugausfällen. Die bestreikte Fluggesellschaft konnte jedoch nicht nachweisen alle personellen, materiellen und finanziellen Mittel ausgeschöpft zu haben um die Flugausfälle zu vermeiden. So wurden beispielsweise weder Flugzeuge inklusive Besatzung von anderen Gesellschaften gechartert noch überhaupt Kontakt zu anderen Airlines aufgenommen.
All diese Gründe führten dazu, dass also trotz Pilotenstreik keine außergewöhnlichen Umstände vorlagen und, dass die betroffene Fluggesellschaft daher Entschädigungsansprüche gemäß der Fluggastrechteverordnung auszahlen muss. Den Passagieren steht hier ein Recht auf Entschädigung zu.
Eine detaillierte Prüfung der Umstände kann sich im EInzelfall also durchaus lohnen. So kommt es beispielsweise bei Ryanair häufig vor, dass Streiks einfach von der Fluggesellschaft akzeptiert werden und die Airline gar nicht erst versucht, Flugausfälle aufgrund der Streiks zu verhindern. Wenn auch Ihr Ryanair-Flug aufgrund eines Pilotenstreiks ausgefallen ist, können Sie jetzt also ein Recht auf Entschädigung haben. Überprüfen Sie das ganz einfach hier:
Welche weiteren Rechte habe ich?
Fluggesellschaften sind in der Regel bemüht, von Streiks betroffene Passagiere auf alternative Flüge umzubuchen und die Auswirkungen somit möglichst gering zu halten. Außerdem können Reisende ihre Flüge ihrerseits kostenlos stornieren oder selbst auf einen anderen Tag umlegen, sodass sie nicht am Flughafen warten müssen.
Bei kürzeren Strecken wird auch die Bahn gerne als Ersatztransportmittel eingesetzt. Bevor man sich aber selbstständig eine alternative Bahnverbindung raussucht, sollte man sich bei der Airline informieren, ob diese Kosten gedeckt werden. Dies ist besonders dann wichtig, wenn das Bahnticket mehr kostet, als der Flug. Lassen Sie sich grundsätzlich alle Zusagen für eine Kostenübernahme schriftlich geben und heben Sie alle Belege auf!
Die Fluggesellschaft muss Sie in jedem Fall mit Betreuungsleistungen versorgen und auch die Kosten hierfür übernehmen. Hierzu zählen Getränke und Verpflegung, kostenlose Telefonate sowie, wenn sich die Verspätung über Nacht hinzieht, Hotelübernachtung einschließlich Transfer.
Wie kann Flug-verspaetet.de mir bei einem Streik helfen?
Wenn Ihr Flug aufgrund eines Pilotenstreiks ausgefallen ist, überprüfen wir gerne für Sie in Zusammenarbeit mit unserer Partnerkanzlei, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht und bringen den Fall, falls nötig auch vor Gericht. Mit Hilfe unseres Entschädigungsrechners können Sie in nur wenigen Minuten kostenlos und unverbindlich erfahren, wie viel Entschädigung Ihnen zusteht. Ein Entschädigungsanspruch besteht bis zu drei Jahre nach dem Flug:
Anschließend können Sie uns beauftragen, die Entschädigung für Sie von der Airline einzufordern und unser internationales Expertenteam legt sofort für Sie los und nimmt Ihnen jegliche Arbeit ab. Und das Beste: Flug-Verspaetet.de arbeitet nach dem Motto "Kein Erfolg, keine Kosten". Das bedeutet, dass wir nur im Erfolgsfall eine Provision von 25 % (zzgl. MwSt.) auf den durchgesetzten Betrag erheben - ansonsten ist der Service für Sie kostenlos! Dies gilt auch, wenn wir Ihren Fall vor Gericht bringen und so gegen die Airline vorgehen. Dieser Vorgang ist mit keinerlei zusätzlichen Kosten für Sie verbunden.
Im Gegensatz zu einigen anderen Portalen erheben wir keinerlei Zusatzgebühren, z.B. für den Gang vor Gericht. Auch deshalb empfiehlt uns das Verbraucherschutzportal Finanztip.de und das Vergleichsportal test.de!
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