Mehr als 7 Millionen Flugpassagiere durch das Coronavirus beeinträchtigt
Mittwoch, 18. März 2020
COVID-19, das Coronavirus, welches sich seit Ende Januar rasant von Wuhan, China aus auf der ganzen Welt verbreitet, hat die Reisebranche in Aufregung versetzt. Weltweit werden täglich tausende von Flügen gecancelt und Reisende müssen in Quarantäne ausharren. Der Fluggastrechte-Spezialist Flug-verspaetet.de hat sich mit dem Thema auseinandergesetzt und die wichtigsten Fakten zur aktuellen Lage und den Rechten von Passagieren zusammengestellt.
Wo sind Passagiere besonders betroffen?
Stark vom Virus betroffene Gebiete werden von den meisten Airlines aus dem Programm genommen, um die Sicherheit ihrer Passagiere zu gewährleisten. „Wir sehen einen starken Rückgang in Flügen nach Asien. Aber auch Italien wird aktuell kaum angeflogen“, kommentiert Tom van Bokhoven, Geschäftsführer des Fluggastrechte-Spezialisten Flug-verspaetet.de. Bis vorerst 3. April gilt in Italien nur eine eingeschränkte Bewegungsfreiheit. Dies und die zahlreichen Krankheitsfälle im Land, haben dazu geführt, dass einige der größten europäischen Airlines Italien in den nächsten Wochen komplett vom Flugplan gestrichen haben.
Aber auch Einreisebeschränkungen machen Flüge schwierig. So hat US-Präsident Donald Trump bekannt gegeben, dass Europäer ab 13. März zunächst für 30 Tage nicht mehr in die USA einreisen dürfen. Dies führte zu einschneidenden Einschränkungen im Flugverkehr zwischen den USA und Europa. Die plötzliche Ankündigung des Präsidenten führte bei Reisenden zunächst zu Chaos. Zahlreiche Personen versuchten in letzter Minute noch Flugtickets in die USA zu ergattern und die Preise stiegen schlagartig.
Auch Reisen in Länder, wie Israel werden nahezu unmöglich. Täglich verhängen mehr Länder Einreiseverbote für Deutsche. Dies wird besonders für Personen zum Verhängnis, welche dauerhaft im Ausland leben und gegenwärtig auf Heimatbesuch sind.
Insgesamt kann davon ausgegangen werden, dass mehr als 7 Millionen Fluggäste in Ihren Reiseplänen durch COVID-19 beeinträchtigt sind. Lufthansa gab bekannt, dass die Unternehmensgruppe im April 23.000 Flüge streichen wird. In die USA werden aktuell nur noch vereinzelt Flüge angeboten und die Airline hat sich dazu entschieden, die komplette Airbus A380 Flotte vorerst aus finanziellen Gründen am Boden zu lassen. Täglich werden weitere Einschränkungen bekannt gegeben auf die die Reisebranche schnellstmöglich reagieren muss.
Welche Rechte haben Passagiere, deren Flug annulliert wurde?
Grundsätzlich gelten auch bei Flugausfällen aufgrund von COVID-19 dieselben Regeln, wie bei normalen Flugausfällen. In diesen Fällen sind Fluggesellschaften rechtlich dazu verpflichtet ihren Passagieren die Ticketkosten für gecancelte Flüge zurückzuerstatten. Airlines können sich hier nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen, um eine Rückzahlung der Kosten zu vermeiden. Als außergewöhnliche Umstände sind Gegebenheiten zu werten, auf welche Fluggesellschaften keinen Einfluss haben. Für gewöhnlich handelt es sich hierbei um Naturkatastrophen, aber auch der aktuelle COVID-19 Ausbruch ist als solch ein Umstand zu werten.
„Dies bedeutet jedoch nicht, dass Fluggesellschaften einfach das Geld für bereits gebuchte Flugtickets einbehalten können. Während für Entschädigungen gesonderte Regeln gelten, können Passagiere grundsätzlich immer ihr Geld für ausgefallene Flüge von der Fluggesellschaft zurückverlangen“, erklärt Flug-verspaetet.de Geschäftsführer Tom van Bokhoven. Ein weitergehender Anspruch auf Entschädigung ist bei Flugausfällen aufgrund des Coronavirus muss von Fall zu Fall erneut geprüft werden. Gegenwärtig ist nicht eindeutig geklärt, ob COVID-19 gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung als außergewöhnlicher Umstand zählt. Für Passagiere gilt jedoch, dass für Flüge, welche aufgrund von Einreisebeschränkungen gecancelt wurde, keine Entschädigung ausbezahlt werden muss.
Was passiert, wenn Passagiere ihre Reise nicht mehr antreten wollen?
Sollte für das Zielland der Reise keine offizielle Reisewarnung des Auswärtigen Amts vorliegen, besteht bei einem Rücktritt leider kein Anspruch auf Entschädigung. Aufgrund der gesunkenen Buchungszahlen haben sich viele Airlines jedoch an die veränderte wirtschaftliche Situation angepasst. Viele Personen buchen grundsätzlich nur Reisen und ziehen Urlaube in Betracht, wenn sie sich im Urlaubsort sicher fühlen und wenn klar ist, dass die Reise definitiv stattfinden wird. In Anbetracht dessen, haben sich zahlreiche Fluggesellschaften entschlossen, vorerst auf Gebühren für Umbuchungen zu verzichten. Des Weiteren bieten die meisten Airlines Hilfe beim Einfordern der Rückerstattung für Ticketkosten an. Dies ist auch der Fall, wenn der Flug zwar stattfindet, die Fluggäste jedoch nicht mehr verreisen wollen.
Wie wird es weiter gehen?
Diverse Experten versuchen Einschätzungen darüber zu treffen, wie sich das Virus in den nächsten Wochen und Monaten ausbreiten wird. Flug-verspaetet.de bemerkte in den letzten Wochen einen Anstieg in Fällen, bei welchen Passagiere versuchen eine Entschädigung für ihre ausgefallenen Flüge zu verlangen. Die meisten dieser Fälle lassen sich aktuell jedoch auf COVID-19 zurückführen, was bedeutet, dass kein Anspruch auf Entschädigung besteht. Allgemein lässt sich sagen, dass die gegenwärtige Situation für die Reisebranche und insbesondere für Airlines besorgniserregend ist und dass langfristige wirtschaftliche Effekte gegenwärtig noch nicht abgeschätzt werden können. Bereits jetzt versuchen Fluggesellschaften durch Maßnahmen wie kostenlose Umbuchungen und das Erlauben von kurzfristigen Stornierungen durch Passagiere, ihre Buchungszahlen wieder nach oben zu treiben. Dennoch ist die Reiselust der Bevölkerung vorerst gesunken und die Situation muss genau im Auge behalten werden, um Aussagen darüber treffen zu können, wie sich die Branche unter dem Einfluss des Coronavirus entwickeln wird.
Über Flug-verspaetet.de:
Flug-verspaetet.de ist ein Fluggastrechte-Spezialist, welcher Passagieren seit der Gründung der Unternehmensgruppe Yource B.V. im Jahr 2010 dabei hilft, ihre Rechte gegen Airlines durchzusetzen. Das Unternehmen ist mit lokalen Webseiten in 9 Ländern Europas aktiv und fordert Entschädigungen für Fluggäste ein, welche Probleme mit Flugverspätungen, Flugausfällen oder Überbuchungen von Flügen hatten. Seit 2010 hat Flug-verspaetet.de vom Standort Amsterdam aus bereits hunderttausenden von Passagieren erfolgreich geholfen.
Weitere Informationen zu COVID-19:
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