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Verdienen Airlines ihr Geld jetzt mit Flugausfällen?

Mittwoch, 1. Juli 2020

Trotz positiver Entwicklungen, wie Grenzöffnungen und steigender Buchungszahlen annullieren zahlreiche Airlines ihre Flüge kurz nachdem Tickets dafür verkauft wurden.

Seit dem 15. Juni sind die Grenzen um Deutschland wieder offen. Auch die Europäische Kommission hat bekannt gegeben, dass ab demselben Tag die Grenzen zwischen Ländern innerhalb des Schengen-Raums geöffnet werden sollen. Das Reisen in Europa ist also theoretisch wieder möglich. Die Luftfahrtindustrie reagierte prompt mit einem Anstieg in angebotenen Flügen. Europaweit geben diverse Fluggesellschaften ihre Flugpläne für den Sommer bereit, so plant beispielsweise Air France über den Sommer bis zu 150 verschiedene Ziele anzufliegen. Aus diesem Grund versuchen sie Kunden mit Maßnahmen, wie garantierten Rückflügen im Falle eines Anstiegs der Infektionszahlen im Zielland, flexiblen Buchungsbedingungen oder Angeboten von Gutscheinen, zu mehr Buchungen zu bewegen. Dennoch beschweren sich zahlreiche Kunden, dass ihre Flüge kurz nach der Buchung annulliert werden. Wie kommt es also dazu und wieso tun Fluggesellschaften dies?

Verdienen Airlines ihr Geld mit Flugstornierungen?

Plötzliche Annullierungen direkt nach der Buchung

In diesen unsicheren Zeiten würde es kaum auffallen, wenn ab und zu ein Flug direkt nach der Buchung eines Passagiers wieder annulliert wird. Einige Journalisten in Europa beginnen nun jedoch über “räuberisches Verhalten” der Fluggesellschaften zu sprechen und es scheint sich ein Trend entwickelt zu haben bei dem Airlines Flüge annullieren nachdem Kunden diesen Flug gebucht haben. Oft geschieht dies sogar lange Zeit bevor der Flug überhaupt stattfinden sollte. In sozialen Netzwerken sowie in den Kommentaren von Nachrichtenartikeln beschweren sich Verbraucher über dieses Phänomen.

Flug-verspaetet.de hat genaueres zu diesem Thema recherchiert, nachdem sich mehrere Kunden des Fluggastrechte-Spezialisten zu dem Thema geäußert haben. Die meisten klagen, dass sie einen Flug gebucht hätten und innerhalb weniger Tage nach der Buchung dieser Flug gestrichen wurde - oftmals sogar Wochen oder Monate bevor der Flug eigentlich stattfinden sollte. Es könnte nun angenommen, dass dies nur eine weitere Auswirkung der Corona-Krise ist. Doch die meisten offiziellen Reisebeschränkungen wurden bereits aufgehoben. Diverse Airlines werben sogar damit, den Flugplan im Sommer wieder aufstocken zu wollen. Die Annullierungen scheinen auf den ersten Blick also in einem enormen Gegensatz zu der Kommunikation der Fluggesellschaften zu stehen.

“Ich lebe derzeit im Ausland und wollte diesen Sommer meine Familie zu Hause besuchen, nachdem ich sie so lange nicht sehen konnte. Leider wurde mein Flug nur wenige Tage nach der Buchung Anfang Juni direkt wieder gecancelt. Und das obwohl der Flug erst im August stattfinden sollte.”, schildert ein Passagier, der seinen Anspruch auf Rückerstattung bei Flug-verspaetet.de eingereicht hat.

Diverse Airlines nutzen diese Taktik

In einem Statement einer der betreffenden Airlines begründet Air France die Annullierungen mit einem technischen Problem. Auf der Website der Fluggesellschaft wurde der normale Sommerflugplan zum Buchen angeboten, obwohl dieses Jahr nur ein stark eingeschränktes Angebot an Flügen tatsächlich stattfinden wird. Dies hatte hohe Annullierungszahlen und zahlreichen enttäuschten Passagiere zur Folge. Air France behauptet, dass dieses Problem jedoch gelöst sei und es nun nicht mehr zu derartigen Fällen kommen sollte.

Doch nicht nur Air France scheint Flüge anzubieten, die gar nicht stattfinden. Auch Eurowings wurde beschuldigt Flüge von Passagieren zu annullieren, die gerade erst ihre Tickets gebucht hatten und das obwohl die Airline bereits in Juni Flüge auf 52 neuen Strecken angeboten hatte. In diesem Fall scheint es laut Aussagen der Fluggesellschaft daran zu liegen, dass der Flugplan für den Sommer bereits Monate im Voraus erstellt wurde und nun an die aktuelle Situation in verschiedenen Ländern angepasst werden muss. Dies hat einen nicht-konsistenten Flugplan zur Folge. Einen Schritt weiter scheint Alitalia zu gehen: Medienberichten zufolge bietet die Fluggesellschaft Flüge an, welche am Flughafen Linate bei Mailand starten oder landen sollten. Dieser Flughafen ist jedoch seit Monaten aufgrund der Auswirkungen der Corona-Krise geschlossen. Derzeit scheint es als würden auf der Website Flüge von dort oder dorthin ab dem 31. Juli angeboten werden. Fraglich ist jedoch, ob und wann diese Flüge annulliert werden.

Aber wie kommt es eigentlich zu diesen Situationen und wieso scheinen dieses Jahr so viele Airlines diese Probleme zu haben? “Basierend auf den uns vorliegenden Informationen können wir annehmen, dass Fluggesellschaften ihre Kunden derzeit als eine Art Bank missbrauchen”, erklärt Tom van Bokhoven, Gründer von Flug-verspaetet.de. Die Luftfahrtindustrie war eine der Branchen, die am stärksten von den Auswirkungen des Coronavirus beeinträchtigt war. Allein in Europa waren seit März mehr als 217 Millionen Fluggäste von Flugausfällen betroffen.

“All diese Passagiere haben ein Recht auf Erstattung ihrer Ticketkosten, sollten sie dies wünschen. Kombiniert mit zahlreichen Groundings hat das bei Airlines zu massiven Einkommensverlusten geführt. Durch steigende Buchungszahlen kommen die Fluggesellschaften nun schnell an Geld”, so van Bokhoven. Dieses Geld kann den Fluggesellschaften dabei helfen, die Krise zu überstehen. Aus diesem Grund werden ihren Kunden häufig nur Gutscheine als Ausgleich angeboten. Und selbst wenn die Airline eine Rückerstattung anbietet, dauert es oft monatelang bis diese ausgezahlt wird, obwohl die Fluggesellschaften das Geld rechtlich gesehen innerhalb von 7 Tagen nach Anfrage des Passagiers auf dessen Konto überweisen müssen. Diese Taktik gibt den Fluggesellschaften genug Zeit, um sich von den Auswirkungen der Corona-Krise erholen zu können während sie frei über das Geld ihrer Kunden verfügen.

Fluggastrechte von Airlines häufig ignoriert

Besonders perfide an dieser Situation ist, dass Fluggesellschaften es ihren Kunden dann äußerst schwer machen eine Rückerstattung zu verlangen. Trotz geltenden EU-Rechts weigern sich viele Airlines zu kooperieren und versuchen Auszahlungen von Erstattungen zu vermeiden. Fluggesellschaften nehmen also liebend gerne die Buchungen von Kunden in Empfang, nur um dann die Flüge zu annullieren und so die Kosten für eine Durchführung des Fluges zu vermeiden. Im Anschluss wird dann mit allen Mitteln versucht, den Verbrauchern das Geld für die Tickets nicht erstatten zu müssen. Als einzelne Person besteht häufig kaum eine Chance erfolgreich gegen eine Fluggesellschaft vorzugehen.

Flug-verspaetet.de steht auf der Seite der Verbraucher. “Wir stehen in ständigem Kontakt mit den Airlines, um das Geld unserer Kunden einzufordern. Da sich die meisten Airlines weigern die Erstattungen auszuzahlen, bereiten wir derzeit 4.500 Fälle für Gerichtsverfahren gegen Fluggesellschaften vor, um so die Rechte der Verbraucher bestmöglich zu unterstützen”, erklärt van Bokhoven. Besonders in Zeiten der Krise ist es wichtig, dass Privatpersonen vor den Interessen von Großkonzernen geschützt werden und dass diese über deren Taktiken aufgeklärt werden. Diese Position wird nicht nur von Verbraucherorganisationen, wie Flug-verspaetet.de unterstützt, sondern auch von der Europäischen Union, welche sich kürzlich auf eine neue Richtlinie geeinigt hat, welche Sammelklagen in der EU erlauben wird. So kann zukünftig eine hohe Anzahl an Passagieren gemeinsam gegen einzelne Fluggesellschaften vorgehen.

Wie kann Flug-verspaetet.de bei einem Flugausfall helfen?

Ihr Flug wurde annulliert? Wir helfen Ihnen gerne dabei, Ihre Rechte bei der Airline durchzusetzen. Dabei arbeitet Flug-Verspaetet.de nach dem Motto "Kein Erfolg, keine Kosten". Das bedeutet, dass wir nur im Erfolgsfall eine Provision von 25% (zzgl. MwSt.) auf den durchgesetzten Betrag erheben - ansonsten ist der Service für Sie kostenlos! Mit Hilfe unseres Erstattungsrechners können Sie in nur wenigen Minuten kostenlos und unverbindlich erfahren, ob Ihnen eine Rückerstattung der Ticketkosten zusteht. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht bis zu drei Jahre nach dem Flug:

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